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Anspruch auf Kinderzuschlag in Höhe von 250 Euro? Wie Sie das Geld beantragen

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Von: Anne Hund

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Der Höchstbetrag des Zuschlags für Familien mit geringem Einkommen ist zum 1. Januar auf 250 Euro angestiegen. Die Leistung gibt es zusätzlich zum Kindergeld.

Viele Familien in Deutschland mit kleinem Einkommen haben Anspruch auf den Kinderzuschlag. Seit dem 1. Januar 2023 liegt er bei bis zu 250 Euro pro Monat und Kind. Die Leistung gibt es für Betroffene zusätzlich zum ebenfalls gestiegenen Kindergeld. Beides – Kinderzuschlag und Kindergeld – wird zusammen ausgezahlt.

Wo kann man den Kinderzuschlag beantragen?

Der Antrag auf Kinderzuschlag muss jedoch gesondert bei der Familienkasse gestellt werden, wie die Bundesagentur für Arbeit informiert. In der Regel erhalten Betroffene den Kinderzuschlag für sechs Monate. Ist der Bewilligungszeitraum abgelaufen, muss man den Kinderzuschlag neu beantragen.

Eine Frau hält eine Geldbörse mit Scheinen in der Hand.
Der Kinderzuschlag wurde zum 1. Januar 2023 auf monatlich bis zu 250 Euro pro Kind erhöht. (Symbolbild) © K. Schmitt/Fotostand/imago

Kinderzuschlag 2023 bis zu 250 Euro – wer hat einen Anspruch?

Der Kinderzuschlag ist für Eltern mit geringem Einkommen vorgesehen. „Ob Sie Kinderzuschlag erhalten, hängt davon ab, wie viel Einkommen und erhebliches Vermögen Sie, Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin und Ihr Kind haben“, heißt es recht allgemein auf der Website der Bundesagentur für Arbeit. Erfüllt sein müssen demnach unter anderem folgende Bedingungen:

Ob man selbst Anspruch auf den Kinderzuschlag hat? Hilfe für eine erste Einschätzung bietet die Internetseite der Arbeitsagentur. Den Kinderzuschlag könne man online beantragen, heißt es dort zudem.

Höhe und Auszahlung des Kinderzuschlags bei mehreren Kindern

Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet, wie die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Website weiter informiert. „Sie erhalten monatlich höchstens 250 Euro pro Kind. Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt. „Er wird in der Regel an die Person überwiesen, die auch das Kindergeld erhält.“

In Zukunft sollen zudem mehr Haushalte durch das Wohngeld entlastet werden. Erfahren Sie hier mehr über die Leistung und wo Betroffene das Geld beantragen können.

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