1. Startseite
  2. Leben
  3. Geld

Anspruch auf Kinderzuschlag? Diese Voraussetzungen müssen Eltern erfüllen

Erstellt:

Von: Andrea Stettner

Kommentare

Der Kinderzuschlag soll Eltern bei der Finanzierung des Lebensunterhalts unterstützen.
Der Kinderzuschlag soll Eltern bei der Finanzierung des Lebensunterhalts unterstützen. © Frank Leonhardt/dpa

Der Kinderzuschlag soll Eltern dabei helfen, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Doch nicht alle Familien haben einen Anspruch darauf. Ob Sie dazu zählen, erfahren Sie hier.

Kennen Sie bereits den Kinderzuschlag? Er wird an Eltern mit geringen Einkommen zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt. Der Zuschuss soll Familien dabei helfen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten – insbesondere, wenn es plötzlich zu einem finanziellen Engpass kommt. Wir zeigen, welche Voraussetzungen dafür gelten.

Lesen Sie auch: Neuregelung beim Elterngeld: Das ändert sich im September für Familien.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag beträgt monatlich bis zu 205 Euro pro Kind und wird zusammen mit dem Kinder­geld ausgezahlt. Der zusätzliche Betrag soll dazu dienen, Kinderarmut entgegenwirken, sowie die Teilhabe der Kinder am gesell­schaftlichen Leben zu fördern. Der Zuschlag wird bereits ab dem Monat der Antrag­stellung gewährt.

Familien, die Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, erwarten jedoch noch weitere finanzielle Erleichterungen:

Kennen Sie schon den Kinderfreizeitbonus? 100 Euro je Kind für Familien - wann das Geld ausgezahlt wird.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Nur Eltern mit geringem Einkommen erhalten den Kinderzuschlag. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

Entscheidend für den Anspruch auf Kinderzuschlag ist das Einkommen der letzten sechs Monate vor Antragsstellung. „Bei Miet­wohnungen sind die Wohn­kosten im Antrags­monat maßgeblich, bei Wohn­eigentum wird aus den monatlichen Kosten im Kalender­jahr vor Antrags­stellung ein Durch­schnitts­wert ermittelt“, heißt es dazu bei Stiftung Warentest. Weiteres Einkommen und Vermögen der Eltern und des Kindes werden auf den Kinder­zuschlag ange­rechnet. Ob auch Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, können Sie auf der Seite der Arbeitsagentur prüfen. Den Antrag auf Kinder­zuschlag können Sie online auf der Seite der Familienkasse stellen.

Wie lange wird Familien der Kinderzuschlag gewährt?

Der Kinderzuschlag wird für einen Zeitraum von sechs Monaten bewilligt. Ist der Bewil­ligungs­zeitraum abge­laufen, muss der Kinder­zuschlag nochmals neu beantragt werden.

Übrigens: Haben Sie einen Corona-Kinderbonus bekommen? Das müssen Sie bei der nächsten Steuererklärung angeben. (as)

Auch interessant

Kommentare