Anspruch auf Kinderzuschlag? Diese Voraussetzungen müssen Eltern erfüllen

Der Kinderzuschlag soll Eltern dabei helfen, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Doch nicht alle Familien haben einen Anspruch darauf. Ob Sie dazu zählen, erfahren Sie hier.
Kennen Sie bereits den Kinderzuschlag? Er wird an Eltern mit geringen Einkommen zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt. Der Zuschuss soll Familien dabei helfen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten – insbesondere, wenn es plötzlich zu einem finanziellen Engpass kommt. Wir zeigen, welche Voraussetzungen dafür gelten.
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Wie hoch ist der Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag beträgt monatlich bis zu 205 Euro pro Kind und wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Der zusätzliche Betrag soll dazu dienen, Kinderarmut entgegenwirken, sowie die Teilhabe der Kinder am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Der Zuschlag wird bereits ab dem Monat der Antragstellung gewährt.
Familien, die Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, erwarten jedoch noch weitere finanzielle Erleichterungen:
- Befreiung von Kita-Gebühren
- Schulkinder erhalten kostenloses Mittagsessen
- Erstattung von tatsächlichen Fahrtkosten zur Schule
- ein Schulbedarfspaket in Höhe von 150 Euro pro Schuljahr
Kennen Sie schon den Kinderfreizeitbonus? 100 Euro je Kind für Familien - wann das Geld ausgezahlt wird.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Nur Eltern mit geringem Einkommen erhalten den Kinderzuschlag. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
- Eltern beziehen Kindergeld
- Das Bruttoeinkommen beträgt mindestens 900 Euro pro Monat für Elternpaare, bei Alleinerziehenden mindestens 600 Euro
- Die Eltern beziehen kein Arbeitslosengeld II
- Das Kind muss unter 25 Jahre alt sein und im Haushalt der Eltern leben. Es darf auch nicht verheiratet oder verpartnert (eingetragene Lebenspartnerschaft) sein.
Entscheidend für den Anspruch auf Kinderzuschlag ist das Einkommen der letzten sechs Monate vor Antragsstellung. „Bei Mietwohnungen sind die Wohnkosten im Antragsmonat maßgeblich, bei Wohneigentum wird aus den monatlichen Kosten im Kalenderjahr vor Antragsstellung ein Durchschnittswert ermittelt“, heißt es dazu bei Stiftung Warentest. Weiteres Einkommen und Vermögen der Eltern und des Kindes werden auf den Kinderzuschlag angerechnet. Ob auch Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, können Sie auf der Seite der Arbeitsagentur prüfen. Den Antrag auf Kinderzuschlag können Sie online auf der Seite der Familienkasse stellen.
Wie lange wird Familien der Kinderzuschlag gewährt?
Der Kinderzuschlag wird für einen Zeitraum von sechs Monaten bewilligt. Ist der Bewilligungszeitraum abgelaufen, muss der Kinderzuschlag nochmals neu beantragt werden.
Übrigens: Haben Sie einen Corona-Kinderbonus bekommen? Das müssen Sie bei der nächsten Steuererklärung angeben. (as)