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Mindestlohn 2022: Seit Oktober gibt‘s deutlich mehr Geld, vor allem für Minijobber

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Von: Andrea Stettner

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Seit 1. Oktober 2022 gilt in Deutschland ein neuer gesetzlicher Mindestlohn. Das hat vor allem für Minijobber erhebliche Auswirkungen.

Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland dürfen sich ab sofort über eine saftige Lohnerhöhung freuen, denn seit Oktober gilt ein deutlich höherer Mindestlohn. Besonders Minijobber profitieren von den Änderungen.

Eine Frau hält 12 Euro in der Hand. Seit 1. Oktober 2022 gilt in Deutschland der neue Mindestlohn von 12 Euro.
Seit 1. Oktober 2022 gilt in Deutschland der neue Mindestlohn von 12 Euro. © IMAGO/Fleig / Eibner-Pressefoto

Neuer Mindestlohn ab 1. Oktober 2022

Seit 1. Oktober 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12 Euro brutto pro Stunde. Zuvor war der Mindestlohn stufenweise auf zuletzt 10,45 Euro erhöht worden.

Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung betrifft die Mindestlohnerhöhung jeden fünften Job. Besonders die rund 3 Millionen Minijobber in Deutschland profitieren von der neuen Regelung: hier erhalten drei von vier Arbeitnehmern lediglich den Mindestlohn.

Was versteht man unter dem gesetzlichen Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn, auch allgemeiner Mindestlohn genannt, ist eine verbindliche Lohnuntergrenze, die von Arbeitgebern nicht unterschritten werden darf. Sie gilt in ganz Deutschland für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (bis auf wenige Ausnahmen, etwa für Auszubildende). Darüber hinaus kann es für bestimmte Berufe einen eigenen Branchenmindestlohn geben, der den gesetzlichen jedoch nicht unterschreiten darf.

Warum wurde der Mindestlohn erhöht?

Mit der außerplanmäßigen Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro hat die Bundesregierung eines ihrer wichtigsten Vorhaben umgesetzt. „Es war notwendig, damit wir die unteren Einkommen an die mittleren stärker heranführen“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil laut eines Berichts der Deutschen Presse-Agentur (dpa). „Denn die Erhöhung auf 12 Euro ist ungefähr eine Lohnuntergrenze von 60 Prozent des mittleren Einkommens. Auch auf europäischer Ebene sei dies als Schwelle für eine armutsfeste Lohnuntergrenze definiert worden, heißt es weiter.

Zum Vergleich: Wer noch im Juli 2022 bei einer 40-Stunden-Woche den Mindestlohn bezogen hat, verdiente rund 1.800 Euro im Monat. Mit dem neuen Mindestlohn von 12 Euro beträgt der Verdienst etwa 2.080 Euro monatlich.

Mindestlohnerhöhung: Auch Verdienstgrenze für Minijobber steigt auf 520 Euro

Mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde wurde zum 1. Oktober 2022 auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs angehoben – von bisher 450 Euro auf 520 Euro. Dies entspricht einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden. Bisher hatten Minijobber von Lohnerhöhungen nur wenig profitiert, da sie dann auch die Anzahl der Arbeitsstunden reduzieren mussten, um die Verdienstgrenze nicht zu überschreiten. Zukünftig soll die Verdienstgrenze an die Entwicklung des Mindestlohns angepasst werden.

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