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Das ändert sich 2022

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Von: Janine Napirca

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Deutsche Post erhöht die Preise für Postkarten und Briefe
Pünktlich zum neuen Jahr erhöht die Deutsche Post die Preise für Postkarten, Briefe und Co. © Sascha Steinach/Imago

Die Stiftung Warentest hat einige Änderungen, die das neue Jahr mit sich bringen wird, zusammengefasst. Was sich in Sachen Geld und Finanzen 2022 ändert, lesen Sie hier.

Neues Jahr – neues Glück? 2022 wird sich einiges ändern. Nicht nur der Mindestlohn wird laut Stiftung Warentest von bislang 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde angehoben. Auch in anderen Lebensbereichen tut sich finanziell gesehen etwas. Mit welchen finanziellen Veränderungen müssen Sie 2022 rechnen? Neben erhöhten Preisen bei der Deutschen Post ändert sich unter anderem in der betrieblichen Altersvorsorge etwas. Denn 2022 soll es einen Zuschuss für alle geben, wie Stiftung Warentest berichtet. Auch Pflegebedürftige können sich über erhöhte finanzielle Unterstützung freuen.

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Finanzielle Veränderungen 2022: Die Deutsche Post erhöht Porto

Pünktlich zum 1. Januar 2022 erhöht die Deutsche Post die Preise. So ändert sich laut Stiftung Warentest das Porto für Postkarten, Briefe und Co.:

Postkarte0,70 Euro
Stan­dard­brief (bis 20 g, höchs­tens 23,5 × 12,5 × 0,5 cm, nur Recht­eckform0,85 Euro
Kompakt­brief (bis 50 g, höchs­tens 23,5 × 12,5 × 1 cm, nur Recht­eckform)1,00 Euro
Groß­brief (bis 500 g, höchs­tens 35,3 × 25 × 2 cm, Quadratform möglich)1,60 Euro
Maxi­brief (bis 1.000 g, höchs­tens 35,3 × 25 × 5 cm, Quadratform möglich)2,75 Euro
Einwurf-Einschreiben2,35 Euro
Stan­dard-Einschreiben2,65 Euro
Einschreiben eigenhändig nur an den Empfänger persönlich4,85 Euro
Einschreiben mit Rück­schein4,85 Euro

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Das ändert sich 2022: Zuschuss für betriebliche Altersvorsorge

Seit 2019 bekommt man bei Vertragsabschluss 15 Prozent Zuschuss vom Arbeitsgeber für die betriebliche Altersvorsorge. Ab 2022 muss der Zuschuss auch für bereits zuvor geschlossene Verträge gezahlt werden, wie Stiftung Warentest berichtet. Wer unter der Beitragsbemessungsgrenze von 58.050 Euro brutto verdient, erhält dem Bericht zufolge den vollen Zuschuss. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die mehr im Jahr verdienen, darf der Arbeitgeber laut Stiftung Warentest den Zuschuss gleitend absenken. Gefördert werden sowohl Verträge für Direktversicherungen als auch Pensionskassen und -fonds.

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Das ändert sich 2022 für Pflegebedürftige

Wie hoch der Zuschuss für Pflegebedürftige von der Pflegeversicherung 2022 ausfällt, hängt laut Stiftung Warentest zum einen vom Pflegegrad, zum anderen von der Leistungsart ab. Für Pflegebedürftige mit der ersten Pflegestufe ändert sich dem Bericht zufolge im neuen Jahr nichts. Der Entlastungsbeitrag bleibt unverändert bei 125 Euro monatlich.

In der stationären Pflege kommt es auf die Leistungsdauer an. Bei bis zu zwölf Monaten reduziert sich dem Bericht der Stiftung Warentest zufolge der Eigenanteil um fünf Prozent, bei einer Dauer zwischen einem und zwei Jahren reduziert er sich um 25 Prozent, bei mehr als 24 Monaten um 45 Prozent und bei mehr als 36 Monaten sogar um 70 Prozent. Zuschüsse gibt es allerdings nur für die pflegebedingten Kosten, nicht für Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.

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Unterstützt ein ambulanter Pflegedienst die Pflege zuhause, erhöht sich der Zuschuss für Körperpflege, Ernährung und Bewegung um fünf Prozent, wie Stiftung Warentest berichtet. Was bedeutet das für den jeweiligen Pflegegrad in konkreten Zahlen?

Pflegegrad 2724 Euro (statt bislang 689 Euro)
Pflegegrad 31.363 Euro (statt bislang 1.298 Euro)
Pflegegrad 41.693 Euro (statt bislang 1.612 Euro)
Pflegegrad 52.095 Euro (statt bislang 1.995 Euro)

Die Leistungen in der Kurzzeitpflege für eine maximale stationäre Heimunterbringung von acht Wochen steigen laut Stiftung Warentest von 1.612 Euro auf 1.774 Euro, also um zehn Prozent pro Kalenderjahr. (jn) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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