Rente mit legalen Tricks aufbessern: Ein Rechtsanwalt verrät, wie Sie im Alter mehr haben
Um im Ruhestand mehr Geld zur Verfügung zu haben, gibt es verschiedene Lösungsansätze. Zum Beispiel Ausgleichszahlungen für den Rentenabschlag.
Sie beziehen Rente, möchten diese aber gerne aufstocken? Einige entscheiden sich für das Weiterarbeiten – und erhalten so die Altersrente und einen zusätzlichen Verdienst. Dieser wird an die Altersrente nicht angerechnet, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist, so die gesetzliche Regelung. Doch die meisten Menschen entscheiden sich am Ende ihrer Erwerbstätigkeit nicht fürs Weiterarbeiten, sondern möchten ihre neu gewonnene Freizeit genießen.
Fernreisen, ein teures Hobby und Neuanschaffungen: Wenn die Rente stimmt, ist alles möglich. Doch viele Menschen in Deutschland verfügen nur über eine kleine Rente, die das Nötigste abdeckt. Wer seine Rente aufbessern möchte, hat mehrere Möglichkeiten, wie Peter Knöppel, Rechtsanwalt und Rentenberater informiert.
Rente aufbessern: Drei legale Wege

Rechtsanwalt Peter Knöppel von Rentenbescheid24.de erklärt folgende drei Tricks, wie Sie Ihre Rente aufstocken können:
- Bei Entlassung durch den Arbeitgeber wird häufig eine Abfindung gezahlt. Hier können Sie verlangen, dass diese von Ihrem Arbeitgeber in die Rentenkasse eingezahlt wird.
- Im Fall, dass Sie mit 63 in Rente gehen wollen, müssen Sie mit Abschlägen rechnen. Der Tipp von Rentenexperte Knöppel: Fordern Sie von der Rentenversicherung eine besondere Rentenauskunft an, durch die Sie erfahren, in welcher Höhe Sie den zu erwartenden Rentenabschlag mit zusätzlichen Beiträgen ausgleichen können. Derartige Ausgleichszahlungen können schon ab dem 50. Lebensjahr beginnen und sind steuerlich absetzbar.
- Sie haben einen Minijob zusätzlich zu Ihrem eigentlichen Beruf? Ein Minijob ist rentenversicherungspflichtig und wirkt sich rentensteigernd aus, pro Jahr rund vier Euro, so Knöppel.
- Sie haben länger als acht Jahre die Schule oder Hochschule besucht? Schulausbildungszeiten bis maximal acht Jahre werden als Anrechnungszeiten anerkannt. Bis Sie 45 Jahre alt sind, können Sie allerdings einen Antrag stellen und für Ihre Hochschulzeiten, die nicht in den Anrechnungszeitraum fallen, Beiträge in die Rentenkasse einzahlen. Diese wirken rentenerhöhend, so Rechtsanwalt Knöppel.