Besteuerung der Rente rechtmäßig?
Schafft der Bundesfinanzhof noch dieses Jahr umstrittene Steuern auf Rente ab?
- VonSimona de Clerkschließen
„Doppelbesteuerung“ wird dem Staat vorgeworfen, wenn es um die Besteuerung der Rente geht. Dieses Jahr will der Bundesfinanzhof eine Entscheidung dazu fällen.
- Seit dem Jahr 2005 gilt die nachgelagerte Rentenbesteuerung: Hierbei werden Alterseinkünfte, also Renten* und Pensionen, in voller Höhe nach der Einkommensteuer versteuert.
- Bei vielen Menschen stößt diese Regelung auf Missmut, dem Staat wird „Doppelbesteuerung“ vorgeworfen.
- Der Bundesfinanzhof (BFH) will 2020 entscheiden, ob die „Doppelbesteuerung" weiterhin erhalten bleibt - damit könnte die Rentenbesteuerung bald gekippt werden.
Der Bundesfinanzhof ist das oberste deutsche Gericht für Steuerfragen. Es will noch in diesem Jahr über die äußerst umstrittene Rentenbesteuerung urteilen. Dies erklärte BFH-Sprecher Volker Pfirrmann gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“.
Besteuerung der Rente: Ruheständler mit Klage gegen umstrittene „Doppelbesteuerung“
Ein Rentner hat gegen die Rentenbesteuerung geklagt. Nun will der Bundesfinanzhof in diesem Jahr entscheiden. Die Verhandlung findet in Bundesfinanzhof in München statt - und zwar voraussichtlich mündlich, wie es heißt. Es sei denn, der Kläger widerspreche dem ausdrücklich unter Verweis auf das Steuergeheimnis.
Lesen Sie hier: Frau (60) ist völlig geschockt - als sie erfährt, wie viel Rente sie später bekommt.
Rentenbesteuerung: Ist die Rentenbesteuerung verfassungswidrig?
Der Richter des Bundesfinanzhofs, Egmont Kulosa, hatte schon 2019 erklärt, dass die Rentenbesteuerung seines Erachtens verfassungswidrig sei. Schließlich führe die nachgelagerte Rentenbesteuerung zu einer Doppelbesteuerung, so die Begründung. In diesem Jahr wird sich entscheiden, ob die Rentenbesteuerung tatsächlich für verfassungswidrig erklärt wird.
Lesen Sie hier: Viele Rentner geraten in Schuldenfalle - Experte verrät jetzt fünf Tipps.
So hoch fällt der steuerpflichtige Rentenanteil nach Jahr aus
Die sogenannten nachgelagerte Rentenbesteuerung gilt seit dem Jahr 2005. Welcher Anteil besteuert wird, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Seit 2005 ist der prozentuale Anteil stetig gestiegen, wie folgende Tabelle zeigt. Ab 2040 sollen dann die gesetzlichen Renten sogar komplett besteuert werden.*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen Netzwerks.
Jahr des Rentenbeginns | Rentenfreibetrag | Steuerpflichtiger Rentenanteil |
---|---|---|
bis 2005 | 50% | 50% |
2006 | 48% | 52% |
2007 | 46% | 54% |
2008 | 44% | 56% |
2009 | 42% | 58% |
2010 | 40% | 60% |
2011 | 38% | 62% |
2012 | 36% | 64% |
2013 | 34% | 66% |
2014 | 32% | 68% |
Auch interessant: Sie wollen früher in Rente? Mit diesen Tricks wird der Traum Wirklichkeit.
Das Geld vor dem Euro: Kennen Sie diese EU-Währungen noch?



