Rundfunkbeitrag mit Änderung: Keine Zahlungserinnerungen mehr

Rund 2,5 Millionen Beitragszahler müssen nun genau auf die Fristen zur Zahlung des Rundfunkbeitrags achten. Es soll keine Zahlungserinnerungen mehr geben.
Pro Monat muss jeder deutsche Haushalt 18,36 Euro Rundfunkbeitrag* entrichten, um die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio zu finanzieren. Der Rundfunkbeitrag wird in der Regel viermal jährlich in der Mitte von drei Monaten abgebucht. Dabei können Beitragszahler wählen, ob sie den Rundfunkbeitrag per Lastschriftverfahren einziehen lassen oder selbst überweisen. Bei letzterer Variante ist in Zukunft jedoch besondere Aufmerksamkeit gefordert: Der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Sender wird in Zukunft nämlich keine Zahlungserinnerungen mehr schicken, wie die Berliner Morgenpost berichtet.
Rundfunkbeitrag: Darum gibt es zukünftig keine Zahlungserinnerungen mehr
„Der Rundfunkbeitrag ist qua Gesetz geschuldet, einer Zahlungsaufforderung bedarf es daher grundsätzlich nicht“, erklärt der Beitragsservice laut Berliner Morgenpost die Änderung. Daher erhalten rund 5,5 Prozent der insgesamt rund 46 Millionen Beitragszahler eine einmalige bzw. letztmalige Zahlungsaufforderung, wie die Pressestelle des Beitragsservice mitgeteilt haben soll. Auch in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung sei eine einmalige Zahlungsaufforderung gang und gäbe. Das Verfahren soll über das Jahr hinweg überall ausgerollt werden. Es dürften aber auch andere Gründe eine Rolle spielen: zum Beispiel die Ersparnis durch den Wegfall der Portokosten sowie eine Entlastung der Verwaltung.
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Diese Mahngebühren drohen bei verpassten Fristen
Der Rundfunkbeitrag wird in der Regel viermal im Jahr, jeweils zur Mitte des Quartals gezahlt – also am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und am 15. November. Wer den Rundfunkbetrag nicht innerhalb von vier Wochen fristgerecht bezahlt, erhält einen Festsetzungsbescheid. Darin wird ein Säumniszuschlag von einem Prozent der rückständigen Beitragsschuld fällig, mindestens sind es aber acht Euro.
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So vermeiden Sie Mahngebühren beim Rundfunkbeitrag
Die Behörde empfiehlt Beitragszahler in einem Informationsschreiben, stattdessen das SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen: „Das Lastschriftverfahren ist die bequemste und sicherste Zahlungsweise. Das Ausfüllen von Überweisungsträgern entfällt und es ist ausgeschlossen, Zahlungen zu übersehen oder falsche Überweisungen zu tätigen.“ Eine Alternative wär außerdem, einen Dauerauftrag für den Rundfunkbeitrag einzurichten. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.