1. Startseite
  2. Leben
  3. Geld

Schenkung und Geldübertrag: Muss das Finanzamt informiert werden?

Kommentare

Ein Geldübertrag oder eine Schenkung innerhalb der Familie kann sinnvoll sein. Was das Finanzamt darüber wissen muss.

Innerhalb der Familie bekommen Sie Geld geschenkt oder übertragen – dafür gibt es je nach Verwandtschaftsverhältnis bestimmte Freibeträge. Doch davon abgesehen, sollten Sie dennoch das Finanzamt informieren.

Kontakt mit dem Finanzamt bei Schenkungen

Hand mit einem Bündel Geldscheinen.
Innerhalb der Familie sind Schenkungen aufgrund der Freibeträge zum Teil steuerfrei. © Claudia Nass/Chromorange/Imago

Innerhalb von drei Monaten, nachdem Sie von der Schenkung erfahren haben, müssen Sie dies dem zuständigen Erbschaftssteuerfinanzamt mitteilen. Dazu sind sowohl die beschenkte als auch die schenkende Person verpflichtet, informiert Finanzamt.nrw.de. Übermitteln müssen Sie dabei folgende Angaben:

Ausgenommen von der Verpflichtung sind Schenkungen unter Lebenden, wenn diese von einem deutschen Notar oder einem deutschen Gericht beurkundet sind. „Wichtig ist vor allem, dass Geschenke gemeldet werden, wenn abzusehen ist, dass die persönlichen Freibeträge über einen Zeitraum von 10 Jahren überschritten werden“, informiert Finanzamt.nrw.de.

Sie wünschen sich wertvolle Geldspar-Tipps? Der „Clever sparen“-Newsletter von Merkur.de hat immer donnerstags die besten Geldspar-Tipps für Sie.

Welche Freibeträge gibt es bei Schenkungen?

Meist müssen Sie bei einer Erbschaft- oder Schenkung keine Steuern zahlen, da die Freibeträge für nahe Verwandte hoch sind, informiert Finanztip.de. Hier eine Übersicht der Freibeträge:

Die Freibeträge gelten für Erbschaft und Schenkungen – die Besonderheit bei Schenkungen ist allerdings, dass Sie alle zehn Jahre den angegebenen Freibetrag erneut nutzen können. Schenkungen in Form von Geldzuwendungen bleiben häufig ohne steuerliche Folgen, informiert Finanztip.de.

Auch interessant

Kommentare

Teilen