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Steuererklärung: Senken Kosten für psychologische Hilfe die Steuerlast?

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Wer die Steuererklärung scheut, kann sich an einen Steuerberater wenden.
Manche Kosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt, kann man in der Steuererklärung angeben. © www.imago-images.de

Unter bestimmten Voraussetzungen können Betroffene Behandlungskosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt, in ihrer Steuererklärung angeben und ihre Steuerlast senken.

Privatrechnungen für Behand­lungen, Zuzah­lungen, Arznei, eine neue Brille oder Augen­operation, die Zahn­spangen für die Kinder – längst nicht alle Ausgaben übernehmen die Kassen. Aber, so informierte die Stiftung Warentest laut Test.de*: „Für die Steuer zählen alle privat bezahlten Medikamente und Behand­lungen, die medizi­nisch notwendig und angemessen waren.“ Wie steht es mit dem Eigenanteil? Jeder müsse - je nach Familien­stand und -größe - einen Teil seiner Gesund­heits­kosten selbst tragen, die seine Kasse nicht über­nimmt. Allerdings: „Sobald die Grenze aber über­schritten ist, wirken sie sich steuer­mindernd aus.“

Senken Kosten für psychologische Hilfe die Steuerlast?

Wie steht es mit den Behandlungskosten, wenn es um die Hilfe bei einer psychischen Belastung geht? In der Regel kommt die Krankenkasse für die Behandlungskosten auf, wenn es sich um eine diagnostizierte psychische Störung mit „Krankheitswert“ handelt - etwa Angststörungen oder Depressionen. Dies erklärte die Vereinigte Lohnsteuerhilfe einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge. Unter bestimmten Voraussetzungen könnten Betroffene Behandlungskosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt, in ihrer Steuererklärung angeben - und ihre Steuerlast senken, so die Experten laut dpa. Das gilt auch für mit der Therapie verbundene Ausgaben wie Fahrtkosten.

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Welche Nachweise braucht man für die Steuererklärung?

Wichtig ist dem Bericht zufolge, dass Betroffene ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung des Medizinischen Diensts der Krankenversicherungen einholen. Das Finanzamt rechne dann eine zumutbare Eigenleistung an. Sie sei individuell unterschiedlich - und abhängig von Faktoren wie der Höhe der Einkünfte, dem Familienstand, der Anzahl der Kinder. Überschreiten die Krankheitskosten die zumutbare Belastungsgrenze, könnten Betroffene diese im Prinzip unbegrenzt absetzen, berichtete dpa.

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Steuererklärung: Zuzah­lungen zu rezept­pflichtigen Medikamenten geltend machen?

Was ist zum Beispiel mit den Kosten für Arznei- und Verbands­mittel? „Alle Zuzah­lungen zu rezept­pflichtigen Medikamenten können geltend gemacht werden, außer die zu Verhütungs­mitteln“, informierte die Stiftung Warentest. Als Nach­weis diene die Quittung. Sie enthalte einen Vermerk, wenn die Apotheke das Kassen­rezept einbehalten habe. Privatpatienten weisen, wie es auf Test.de außerdem heißt, ihre Kosten durch Rezept­kopie und Abrechnung der Kranken­versicherung nach. Habe die Versicherung nur ein güns­tigeres Präparat gezahlt, könne der Aufpreis abge­rechnet werden. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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