1. Startseite
  2. Leben
  3. Genuss

Bei diesem Begriff auf der Restaurant-Rechnung müssen Sie aufpassen

Erstellt:

Kommentare

Kassenbons Rechnung Restaurant
Sie sollten nicht jeden Bon akzeptieren. © Jörg Carstensen / picture alliance / dpa

Im Urlaub wird man häufig vor Betrug in Restaurants und Cafés gewarnt, aber auch hierzulande geht nicht immer alles legal zu. So erkennen Sie die Anzeichen.

Sie sitzen in einer Kneipe, wollen bezahlen und bekommen die Rechnung in die Hand gedrückt. Auf dem Zettel steht allerdings "Zwischenrechnung". In so einem Fall sollten Sie stutzig werden und umgehend nach einer korrekten Rechnung fragen.

Zwischenrechnung deutet auf Betrug hin

Wenn Sie diese dann bekommen, werden Sie darauf eine Rechnungsnummer sehen. Akzeptieren Sie dagegen die Zwischenrechnung, unterstützen Sie den Wirt wahrscheinlich beim Steuerbetrug. Andere Begriffe, die denselben Zweck erfüllen sind: Rechnungsentwurf, Barbeleg, Vorabrechnung und Zwischenbeleg.

Auch interessant: Als eine Kellnerin diese Rechnung sieht, ist sie sprachlos

Wie funktioniert der Trick mit der Rechnung, die keine ist?

Registrierkassen bieten die Möglichkeit, eine "Zwischenrechnung" auszudrucken. Diese zeigt an, was der Gast bis dahin bestellt hat. Endgültig verbucht ist die Rechnung in diesem Moment aber noch nicht. Die "Pseudorechnungen" können abends einfach aus der Kasse gelöscht werden. Der Wirt schleust so ganz simpel einen Teil der Einnahmen an der Steuer vorbei. "Das ist eine bekannte Methode", sagt Daniel Stricker von der Hamburger Finanzbehörde gegenüber der Zeit.

Nicht jede Zwischenrechnung ist illegal

Natürlich deutet nicht jede Zwischenrechnung auf einen Betrug hin. Es gibt auch ganz unverdächtige Gründe für so einen Beleg. Ein Kellnerwechsel zum Beispiel, oder eine größere Gruppe, bei der noch nicht klar ist, ob sie gemeinsam oder getrennt zahlen will.

Wenn zum Schluss eine richtige Rechnung kommt, die der Wirt in der Kasse verbucht, oder der Kunde per EC- oder Kreditkarte bezahlt, ist die Betrugsgefahr gebannt.

Betrug im Urlaub

Der alltägliche Steuerschummel in Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen ist keine neue Erscheinung und jede Barzahlung ist eine Versuchung. Bei unseren europäischen Nachbarn gilt deshalb häufig: Kein Bon, keine Bezahlung. In Italien sind Restaurantgäste sogar verpflichtet, ihre Rechnung mitzunehmen und sie bei Kontrollen in der Nähe des Lokals vorzuzeigen – so will die Steuerpolizei den Betrug in den Griff bekommen.

Lesen Sie auch: Kellner ärgert sich über Trinkgeld - und dann kommt dieser Brief

ante

Auch interessant

Kommentare