Gefahr für die Gäste

Im Augustiner-Biergarten fallen Bäume

München - Im Schatten von Kastanien eine kühle Maß trinken - so stellt man sich das perfekte Biergarten-Idyll vor. Jetzt wird im Augustiner aber erstmal die Kettensäge angesetzt.

Um den Augustiner-Biergarten fit für den Sommer zu machen, wird an der Arnulfstraße 52 derzeit die Kettensäge angesetzt. Eine Linde, eine Hainbuche, ein Feldahorn, eine Kornelkirsche, ein Weißdorn und zwei Robinien werden gefällt. Laut Planungsreferat sind sie in sehr schlechtem Zustand und gefährden die Verkehrssicherheit. Mit anderen Worten: Besucher des ältesten Biergartens der Stadt würden sonst auch nach gemäßigtem Bierkonsum einen Brummschädel riskieren, wenn sie ein herunterfallender Ast träfe.

Der kritische Zustand der sieben alten Bäume ist auch der Grund, weshalb sie außerhalb der offiziellen Fällzeit zwischen Ende September und Ende Februar abgeholzt werden dürfen. Als Ersatz hat die Untere Naturschutzbehörde die Pflanzung von vier Kastanien angeordnet. Sowohl Fällung als auch Pflanzung sind Teil eines Pflegekonzeptes, das die Biergarten-Betreiber auf Wunsch der Unteren Naturschutzbehörde in Zusammenarbeit mit einem Landschaftsarchitekten erstellt haben. Dieses Pflegewerk soll sowohl den möglichst langen Erhalt der etwa 80 Jahre alten Bäume gewährleisten als auch einen geordneten Generationenwechsel ermöglichen.

„Bäume, die nicht mehr vital genug sind, müssen jungen Bäumen weichen“, erklärt Augustiner-Geschäftsführer Werner Mair. „Natürlich haben wir ein hohes Interesse daran, dass die Sicherheit unserer Gäste nicht gefährdet wird. Andererseits sind die Schatten spendenden Kastanien aber ein wichtiges Element jeden Biergartens.“ Deshalb werden die jungen Kastanien auch so bald wie möglich nachgepflanzt.

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Im Rahmen des Pflegekonzeptes soll der Zustand der Bäume im Augustiner-Biergarten fortan halbjährig kontrolliert werden, in der belaubten Phase, in der sich Totholz gut erkennen lässt, und in der unbelaubten, wenn die einzelnen Äste besser zu sehen sind. Der Grundstückseigentümer hat laut Baumschutzverordnung übrigens immer die Verkehrssicherungspflicht. Er ist verantwortlich für die Standsicherheit der Bäume und dafür, dass kein Totholz herabfällt - ganz gleich, ob es sich um einen Vorgarten oder einen Biergarten mit 5000 Sitzplätzen handelt.

sbö

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Rubriklistenbild: © Michael Westermann

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