Corona-Impfplan steht fest: Die meisten Bürger zählen zur Impfgruppe vier – Sie auch?

In Hinblick auf die Impf-Reihenfolge hatte die Ständige Impfkommission zum 6-Stufen-Prinzip geraten. Die Regierung entschied sich für die Einteilung in vier Gruppen.
- Die Coronavirus-Pandemie hat Mitte Dezember 2020 in Deutschland den zweiten Lockdown ausgelöst, da die Infektionszahlen im Herbst und Winter neue Höchstwerte erreichten.
- Um die Ausbreitung von Covid-19* einzudämmen, herrscht in vielen öffentlichen Räumen wie etwa den öffentlichen Verkehrsmitteln Maskenpflicht. Auch die Schließung des Einzelhandels – abgesehen von Supermärkten und Drogerien – soll der Ausbreitung von Corona vorbeugen. Seit dem 1. März sind zum Beispiel die Friseure wieder geöffnet, allerdings gelten auch hier strenge Hygiene-Konzepte.
- Doch die größte Hoffnung liegt auf den Impfstoffen gegen Corona. Am 21. Dezember erteilte die EU-Kommission dem Corona-Impfstoff von Biontech und Pfizer die Zulassung. Die Ständige Impfkommission (Stiko) hatte erste Pläne zur Reihenfolge vorgelegt, die bei der Impfung der Bürger eingehalten werden soll. An diesen orientiert sich die Impfverordnung, die seit Dezember 2020 gilt.
- Im Februar 2021 wurde die Impfreihenfolge angepasst: Personal in Kitas und Grundschulen zählt nun zur Impfgruppe Zwei.
Update vom 1. März 2021: Kindergärtner/innen, Kinderpfleger/innen, Lehrer/innen und weitere Mitarbeiter aus dem sozial-pädagogischen Bereich hatten ihren Unmut kundgetan: Sie hatten in der ersten Version der von der Regierung herausgegebenen Impfverordnung zur dritten Gruppe gezählt und nicht zur Gruppe mit hoher oder höchster Impf-Priorität. Das hat sich seit Ende Februar geändert: Die Gesundheitsminister der Länder haben sich am 22. Februar mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn darauf verständigt, dass Grundschullehrer und Erzieher für Impfungen gegen Sars-CoV-2 vorgezogen werden, wie das Ärzteblatt informiert. So zählen Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grund-, Sonder- oder Förderschulen tätig sind seit Ende Februar 2021 zur Impfgruppe Zwei. Als Begründung für das Vorziehen dieser Berufsgruppen heißt es, dass es in Kindergärten, Kitas und Schulen zu zahlreichen Kontakten von Menschen aus unterschiedlichen Haushalten komme, so das Ärzteblatt.
Update vom 7. Januar 2021: Seit 15. Dezember ist die Corona-Impfverordnung gültig. Sie regelt die Reihenfolge, nach welcher Menschen geimpft werden sollen. Nötig ist sie vor allem deshalb, weil aktuell nicht ausreichend Impfstoff für alle Impfwilligen zur Verfügung steht. Bevor die Impfverordnung der Bundesregierung in Kraft trat, hatte sich die Ständige Impfkommission (Stiko) am Robert Koch-Institut für einen 6-Stufen-Plan ausgesprochen. Bei der von der Regierung veröffentlichten Impfverordnung hätte man sich zu 99 Prozent an diese Stiko-Empfehlungen gehalten, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Man habe aber einige Personengruppen zusammengefasst, um flexibler zu sein. Daraus ergab sich eine Gliederung in vier Gruppen:
- Gruppe mit „höchster Priorität“: alle über 80-Jährigen, Bewohner und Personal von Pflegeheimen, Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten, Personal auf Intensivstationen, in Notaufnahmen und im Rettungsdienst gehören zu dieser ersten Gruppe, die die Corona-Impfung zuerst erhalten können, wenn sie möchten.
- Gruppe mit „hoher Priorität“: Zur dieser zweiten Gruppe zählen der Bundesregierung zufolge Personen ab 70 Jahren, Menschen mit Trisomie 21, Demenzkranke, Transplantationspatienten, Bewohner von Obdachlosen- oder Asylbewerberunterkünften und enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren sowie Bereitschaftspolizisten.
- Die dritte Gruppe umfasst unter anderem über 60-Jährige, Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen, Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr, Personen in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen sowie Erzieher, Lehrer und Mitarbeiter im Lebensmitteleinzelhandel.
- Zur vierten Gruppe zählen all diejenigen, die nicht in der Impfverordnung erwähnt sind, wie das Ärzteblatt informiert.
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Artikel vom 8. Dezember 2020: Das Thema „Impfungen“ ist ein heikles. Und es sorgt regelmäßig für Diskussionen, etwa wenn eine Impfpflicht im Raum steht. In Hinblick auf die Corona-Impfung gilt aktuell: Es ist keine ausdrückliche Impfpflicht geplant, doch auch Impfgegner müssen sich die Frage stellen: Was kann für mich gefährlicher sein: Ein schwerer Covid-19-Krankheitsverlauf oder eine Impfung mit einem klinisch erprobten Impfstoff? Viele Virologen wie Christian Drosten von der Charité in Berlin sehen in der Impfung die einzige Möglichkeit, zurück zur Normalität zu finden – und in Zukunft harte Lockdowns, Reisebeschränkungen und andere Corona-bedingte Maßnahmen zu verhindern.
In der Europäischen Union stehen zwei Impfstoffe kurz vor der Zulassung*: Ein Kandidat stammt vom Mainzer Unternehmen Biontech und seinem US-Partner Pfizer. Der andere Impfstoff wurde vom US-Konzern Moderna entwickelt, wie die Tagesschau informiert. Der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zufolge soll das Moderna-Präparat Mitte Januar zugelassen werden, das Mittel von Biontech dagegen frühestens Ende Dezember.
Als gesichert gilt, dass zuerst Hochrisikogruppen wie kranke, alte Menschen und auch medizinisches Fachpersonal gegen Corona geimpft werden sollen. Die Ständige Impfkommission hat jetzt einen Vorschlag zu einer festen Reihenfolge vorgelegt, die sechs Kategorien vorsieht.
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Corona-Impfung in sechs Stufen: Erster Vorschlag zur Reihenfolge wird vorgelegt
Die Ständige Impfkommission (Stiko) am Robert Koch-Institut hat sechs Kategorien erstellt, in die sie die Bevölkerung je nach Dringlichkeit eingeordnet hat, wie Tagesschau.de informiert. Dabei werden in erster Linie Alter, Vorerkrankungen und berufliche Tätigkeit berücksichtigt. Demnach werden folgende Personengruppen von der Stiko in die erste Impf-Gruppe mit der Priorität „sehr hoch“ zugeordnet, da sie ein besonders hohes Risiko für schwere oder tödliche Covid-19-Verläufe haben oder ihr Beruf mit einer erhöhten Ansteckungswahrscheinlichkeit einhergeht:
- Menschen im Alter von über 80 Jahren
- Heimbewohner und Beschäftigte in Pflegeheimen
- Mitarbeiter im Rettungsdienst, in Notaufnahmen, auf Covid-19-Stationen und medizinisches Personal, das engen Kontakt mit besonders gefährdeten Personen hat
- Pflegekräfte im ambulanten und stationären Bereich
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Die zweite Impfgruppe, die in einer Stiko-Veröffentlichung mit dem Verweis „hohe Priorität“ versehen wurde, umfasst Menschen zwischen 76 und 80 Jahren, medizinisches Personal mit erhöhtem Infektionsrisiko wie etwa Zahnärzte und Rettungssanitäter, Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung und deren Betreuungspersonal.
In der dritten Impfgruppe sieht die Stiko folgende Personengruppen: Menschen zwischen 71 und 75 Jahren, Personen mit Vorerkrankungen, deren engste Kontaktpersonen, enge Kontaktpersonen von Schwangeren und Bewohner von Asyl- und Obdachlosenunterkünften. Auch medizinisches Personal, das einem moderaten Risiko ausgesetzt ist (dazu zählen der Stiko zufolge etwa Hautärzte und Orthopäden) zählen zur dritten Impfgruppe.
In die vierte Kategorie fallen Menschen im Alter von 66 bis 70 Jahren, Personen mit Vorerkrankungen und deren Kontaktpersonen, Lehrer, Erzieher sowie Arbeitnehmer, die in der Fleisch verarbeitenden Industrie oder in Verteilzentren von Paketdiensten arbeiten.
Menschen im Alter von 60 bis 65 Jahren, Beschäftigte bei der Bundeswehr, der Polizei, bei der Feuerwehr, der Abfallwirtschaft und auch Mitarbeiter im öffentlichen Personennahverkehr zählen zur fünften Impfgruppe. Mit der Priorität „gering erhöht“ zählen auch Beschäftigte im Einzelhandel zur fünften Kategorie. Alle übrigen stuft die Stiko in die unterste Kategorie mit niedriger Priorität ein. Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission wird aktuell noch auf Umsetzbarkeit und Sinnhaftigkeit geprüft. Eine Rechtsverordnung zur Reihenfolge der Impfgruppen soll im Dezember veröffentlicht werden, wie tagesschau.de informiert. (jg) *Merkur.de und wa.de sind Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.
Mehr Quellen: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/119549/Schutzbeduerftige-zuerst-Regierung-legt-Reihenfolge-fuer-Coronaimpfungen-vor; https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/corona-impfung-zulassung-1830894
Umfrage zur Corona-Impfung
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