1. Startseite
  2. Leben
  3. Gesundheit

NRW: Pilotverfahren um E-Zigaretten eröffnet

Erstellt: Aktualisiert:

Kommentare

E-Zigaretten
NRW: Pilotverfahren um E-Zigaretten eröffnet. © dpa

Im Rechtsstreit um die E-Zigarette hat der Freistaat Bayern gerade eine Niederlage erlitten. Nun versucht das Landgericht Frankfurt in einem Pilotverfahren zu klären, ob E-Zigaretten Arzneimittel sind.

Angeklagt ist ein Geschäftsmann, der Flüssigkeiten zum Befüllen der E-Zigaretten importiert und weiterverkauft haben soll. Die Anklage wirft dem 46-jährigen Geschäftsmann aus Nordrhein-Westfalen vor, gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen zu haben.

Denn wegen ihres Nikotingehaltes zählt die Staatsanwaltschaft E-Zigaretten zu genehmigungspflichtigen Arzneien.

Bei der E-Zigarette verdampft eine oft nikotinhaltige Flüssigkeit, die der Verbraucher inhaliert. Im Gegensatz zur herkömmlichen Zigarette werden keine Substanzen verbrannt, der Nutzer nimmt keinen Teer auf. Am ersten Verhandlungstag räumte der Angeklagte ein, mit den sogenannten Liquids gehandelt zu haben. Er sei aber davon ausgegangen, das es legale Genussmittel seien.

Laut Verwaltungsgericht München sind die Elektro-Glimmstängel keine Arznei im Sinne des Arzneimittelgesetzes (Az.: M 18 K 12.5432). Unklar blieb jedoch die Frage, ob die rauchfreie Zigarette ein Tabakprodukt ist.

Großbritannien will dagegen E-Zigaretten zum Arzneimittel erklären und zwar gegen das Rauchen. Durch die Therapie mit dem Nikotin-Produkt könnten sich starke Raucher leichter entwöhnen. Ab 2016 sollen die E-Zigaretten und andere Nikotin-Produkte in Großbritannien lizenziert werden und von da an rezeptfrei im Handel erhältlich sein.

dpa/AP

Auch interessant

Kommentare