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Hausrat auflisten, damit die Versicherung bei Einbruch zahlt

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Wer nach einem Einbruch Gestohlenes ersetzt haben will, sollte eine Liste geführt haben. Foto: Daniel Maurer/dpa
Wer nach einem Einbruch Gestohlenes ersetzt haben will, sollte eine Liste geführt haben. Foto: Daniel Maurer/dpa © Daniel Maurer

Erst ein Einbruch - und dann ziert sich die Versicherung, gestohlene Gegenstände zu ersetzen. Da hilft nur eine vorab geführte Liste.

Hamburg (dpa/tmn) - Die Versicherung kommt für Schäden durch einen Einbruch auf - dafür muss aber klar sein, was fehlt. Der Bund der Versicherten (BdV) empfiehlt deshalb, in einer Liste die Gegenstände des Haushaltes festzuhalten, zu fotografieren und Kaufbelege für diese aufzubewahren.

Für solche Schäden kommt die Hausratversicherung auf, genauso wie für die Beseitigung von Einbruchspuren. Wer feststellt, dass eingebrochen wurde, sollte umgehend die Polizei informieren und so bald wie möglich auch den Versicherer. Er benötigt dann diese Liste der abhanden gekommenen Gegenstände, die sogenannte Stehlgutliste.

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