Energiepauschale: 300 Euro als Pauschale zum Gehalt – ab September wurde das Geld ausgezahlt
Alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen bekommen eine Pauschale von einmalig 300 Euro brutto. Das Geld kann mit dem September-Gehalt auf Ihrem Konto sein.
Update vom 11. Oktober 2022: In der Regel sollten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit dem September-Gehalt die 300 Euro Energiepreispauschale erhalten haben. Wenn dies bei Ihnen nicht der Fall sein sollte, wenden Sie sich mit Fragen an Ihren Betriebsrat oder Ihren Arbeitgeber. Alle Rentnerinnen und Rentner erhalten ab Dezember 2022 die Energiepreispauschale, mehr dazu erfahren Sie hier.
Erstmeldung vom 25.03.2022: Mit umfangreichen und milliardenschweren Entlastungen für die Menschen in Deutschland reagiert die Ampel-Koalition auf die stark gestiegenen Energie- und Spritpreise. Vorgesehen ist in dem Entlastungspaket der Ampel unter anderem eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Wer soll von dieser Pauschale künftig profitieren?
Energiepauschale von 300 Euro: Wer bekommt das Geld?

Darauf hatten sich die Koalitionsspitzen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge geeinigt: Jeder einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, der in den Steuerklassen 1-5 einsortiert ist, soll die Pauschale von einmalig 300 Euro brutto bekommen. Das Geld wird vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt, bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuer-Vorauszahlung gesenkt. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Wer einen hohen Steuersatz hat, bekommt am Ende also entsprechend weniger raus – wer unter dem Grundfreibetrag bleibt, profitiert von der vollen Summe.
So werde die Mitte der Gesellschaft schnell, unbürokratisch und sozial gerecht entlastet, heißt es laut dpa in dem Ampel-Papier. Wenn auch Rentner oder Menschen mit einem steuerfreien Minijob profitieren sollen, müsste die Ampel das aber noch klären, hieß es damals weiter in dem dpa-Bericht. Der Paritätische Wohlfahrtsverband beklagte hier in der „Rheinischen Post“ (25. März) eine „soziale Schieflage“. In einem Bericht auf Businessinsider.de (Stand: 25. März) zur genannten Energiepreispauschale hieß es derweil unter anderem: „Leer ausgehen werden also Rentner, Studenten und andere, die nicht arbeiten oder zu wenig verdienen.“ Das Geld werde von den Arbeitgebern an ihre Angestellten ausgezahlt. Die Firmen könnten sich den Betrag hinterher vom Staat zurückholen. Weiter hieß es in dem Bericht des Businessinsider: „Gehen Rentner, Schüler und andere allerdings einem Midi-Job (450 bis 1300 Euro pro Monat) nach, dann profitieren sie ebenfalls von der Ausschutzung nach Plänen der Ampel-Regierung.“ Mehr über die Energiepauschale im Zusammenhang mit der Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung erfahren Sie hier.
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Energiepreispauschale für Erwerbstätige: Wann kommt das Geld?
Offen war derweil zunächst noch eine andere Frage, nämlich wann Erwerbstätige die geplante Energiepauschale von 300 Euro erhalten sollen. Hier gibt es inzwischen Klarheit: „Den Betrag gibt es einmalig als zu versteuernden Bonus auf das Gehalt, der durch die Arbeitgeber im September ausgezahlt werden soll“, heißt es etwa in einem Bericht auf MDR.de (Stand: 28. April). Bei Selbstständigen solle die Einkommensteuer-Vorauszahlung einmalig um diesen Betrag gesenkt werden. Mehr darüber, wann die Energiepauschale bei den Betroffenen auf dem Konto landen soll, erfahren Sie hier.
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Arbeitnehmerpauschbetrag wurde auf 1.200 Euro erhöht
Schon zuvor hatte die Koalition beschlossen, dass – um Arbeitnehmer angesichts der gestiegenen Energiepreise zu unterstützen –, der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht werden, rückwirkend ab dem 1. Januar 2022. (ahu)