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Sind Sie Paketbote oder Pflegekraft? Dann wird sich ab jetzt einiges in Ihrem Berufsleben ändern

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Von: Veronika Werdin

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Paketboten sollen nicht länger für die Aufträge von Subunternehmen ausgebeutet werden.
Paketboten sollen nicht länger für die Aufträge von Subunternehmen ausgebeutet werden. © Sina Schuldt/dpa

Die Bundesregierung hat sich einiger Missstände angenommen und ab 2020 mehrere Änderungen beschlossen - gegen Personalmangel und Bürokratiewahnsinn.

Vom Klimaschutz bis zum Mindestgehalt für Auszubildende: Der Bundestag hat am 24. Oktober gleich mehrere neue Gesetze verabschiedet und für die Arbeitnehmer in Deutschland werden sich ab 2021 verschiedene Umstände und Abläufe verändern - hoffentlich zum Guten.

Ab 2020: Mindestlohn für Auszubildende

Ab 2020 wird es auch für Auszubildende einen Mindestlohn geben. Im ersten Ausbildungsjahr soll dieser 515 Euro betragen und bis zum Jahr 2023 auf 620 Euro steigen. Außerdem werden die Freistellungen für die Berufsschule erleichtert und die betrieblichen Lehrmittel vom Arbeitgeber bezahlt. Zusätzlich wird die Bezeichnung für die berufliche Fortbildung geändert - und zwar in "geprüfter Berufsspezialist", "Bachelor Professional" und "Master Professional".

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Endlich: Mehr Geld für Pflegekräfte ab 2020, um Personalmangel zu kurieren

Schon lange fordern Pflegekräfte in Deutschland höhere Gehälter. Die Bundesregierung hat nun ein Gesetz verabschiedet, das mit besseren Finanzen den Pflegeberuf attraktiver gestalten und so dem Personalmangel in der Altenpflege entgegenwirken soll. Das besagt, dass die Sozialpartner einen Tarifvertrag aushandeln sollen, den das Bundesarbeitsministerium dann für allgemeinverbindlich erklärt. Oder, falls keine Einigung zustande kommt, wird eine Kommission "verbindliche und differenzierte Lohnuntergrenzen" festlegen. Gesundheitsminister Jens Spahn schlug einen Stundenlohn von 14 Euro vor.

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Änderung 2020: Paketboten haben Anspruch auf Sozialleistungen

Auch den Paketboten in Deutschland wird künftig der Rücken gestärkt, indem sie ihren Anspruch auf Sozialversicherung künftig besser durchsetzen können. Wegen des boomenden Onlinehandels werden Paketboten gerne an Subunternehmer "ausgeliehen". Um die Arbeiter gegen Ausbeutung zu schützen, weitet das neue Gesetz außerdem die sogenannte Nachunternehmerhaftung aus: Führt der Subunternehmer keine Sozialversicherungsbeiträge ab und können diese auch nicht eingetrieben werden, steht der Hauptunternehmer dafür ein, schreibt das Nachrichtenmagazin Focus.

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Bundeswehr und öffentlicher Dienst verändert sich

Auch im öffentlichen Dienst herrscht Fachkräftemangel. Deshalb ist nun eine "strukturelle Verbesserung und Erhöhung von Stellenzulagen" vorgesehen. Finanzielle Anreize sollen neues Personal gewinnen und binden. Auch in der Bundeswehr kommen Änderungen zum Tragen: Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung, Umzugskosten und besonderer Einsatzbereitschaft sollen künftig besser bezahlt werden. Dieses Paket soll im ersten Jahr 110 Millionen Euro kosten.

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Änderung 2021: Gelber Krankmeldungsschein ist Geschichte

Mit dem "Dritten Bürokratieentlastungsgesetz" wird auch der gelbe Krankmeldungsschein verabschiedet. Ab 2021 informiert sich der Arbeitgeber über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines Mitarbeiters nur noch elektronisch. Auch Steuerunterlagen sollen elektronisch gespeichert werden.

Lesen Sie auch: Der gelbe Krankmeldungsschein steht vor dem Aus: große Änderung ab 2021.

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vro

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