Stromausfall: Flächendeckender Ausfall gilt als Betriebsstörung – dann müssten Sie nicht arbeiten
Ein flächendeckender Stromausfall ist herausfordernd – nicht nur für den heimischen Haushalt, sondern auch für das Arbeitsleben. Müssen Sie trotzdem zur Arbeit?
Gesundheit, Energie, Gas – diese Themen beschäftigen derzeit viele Menschen in Deutschland. Was passiert, wenn der Strom länger ausfällt? Die Bundesregierung und der Katastrophenschutz bereiten die Bürgerinnen und Bürger auf einen möglichen Blackout vor. Im Fokus steht da allerdings erst einmal, wie Menschen den Alltag daheim ohne Strom managen können. Also alltägliches, wie beispielsweise kochen oder einkaufen. Ein anderer großer Teil des Alltags ist dabei erst einmal ausgeklammert – der Job.
Arbeit und Stromausfall: Stellen Sie sicher, ob es ein flächendeckender Blackout ist

In den vergangenen Jahren sind Jobs immer digitaler geworden, für viele Bereiche benötigen Sie den Computer und das Internet. Im Falle eines Stromausfalls birgt das Probleme – Sie können Ihre Arbeit nicht ausüben – einfach der Arbeit fern bleiben ist allerdings keine gute Idee. Vergewissern Sie sich, dass es sich um einen flächendeckenden Stromausfall handelt – nur, weil bei Ihnen daheim der Strom nicht funktioniert, bedeutet dies nicht, dass Ihr Arbeitsplatz automatisch auch davon betroffen ist. Versuchen Sie mit Ihrem Chef oder Ihrer Chefin in Kontakt zu treten oder suchen Sie im Zweifel Ihren Arbeitsplatz auf, falls dies möglich ist. Beachten Sie: Der gewohnte Arbeitsweg funktioniert unter Umständen nicht – auf U-Bahnen oder S-Bahnen müssen Sie verzichten.
Der Arbeitsweg bei Stromausfall
- Bus
- Fahrgemeinschaften
- Fahrrad
- Auto
- Zu Fuß
Flächendeckender Stromausfall gilt als Betriebsstörung
Das Portal Businessinsider hat mit Alicia von Rosenberg, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Berlin, gesprochen. Sie sagt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter Umständen von der Leistungspflicht befreit sind: „Wenn ein Arbeitnehmer wegen eines flächendeckenden Stromausfalls nicht arbeiten kann, nennt man das Betriebsstörung. Das Gesetz sieht in einem solchen Fall vor, dass der Arbeitnehmer von seiner Leistungspflicht befreit wird, das heißt also nicht arbeiten muss.“ Wenn der Betrieb vom Stromausfall betroffen ist und Sie nicht arbeiten können, selbst, wenn Sie vor Ort wären, dann trägt der Betrieb das „Risiko der Unmöglichkeit der Arbeitsleistung“. Das bedeutet, Sie erhalten weiterhin Ihren Lohn.
Kann der Chef Sie trotz Stromausfall weiterbeschäftigen
Die Arbeit mit dem Computer gelingt bei einem Stromausfall nicht, allerdings kann Ihr Chef Ihnen beispielsweise die Aufgabe geben, Akten zu bearbeiten, wenn Sie dafür keine technischen Hilfsmittel benötigen. Ebenso dürfen Sie aus dem Homeoffice geholt werden, wenn Sie im Betrieb die Arbeit verrichten können, es daheim allerdings nicht funktioniert, schreibt Rechtsanwalt Alexander Bredereck auf dem Portal Anwalt.de. Bei einem unerwarteten Stromausfall muss ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin keine Abmahnung fürchten, wie Bredereck weiter auf der Webseite schildert. Allerdings könne der Arbeitgeber für die Zeit, die der Arbeitnehmer zu spät kam und dementsprechend nicht gearbeitet habe, den Lohn streichen.
Gehört ein Stromausfall zur „höheren Gewalt“
Ein flächendeckender Stromausfall wird unter „höhere Gewalt“ gefasst, wie Rechtsanwältin Alicia von Rosenberg gegenüber Businessinsider erläutert. Anders sieht das aus, wenn Busse und Bahnen streiken – dann sollten Sie pünktlich an Ihrem Arbeitsplatz erscheinen.