Wie lange muss ich Arbeitsverträge aufbewahren?
Nach der Kündigung winkt ein neuer Arbeitgeber. Doch was tun mit dem alten Arbeitsvertrag – muss ich ihn aufbewahren? Und wenn ja, wie lange?
Wer sein Unternehmen verlässt, sei es freiwillig oder wegen einer Kündigung*, für den spielt der alte Arbeitsvertrag meist keine Rolle mehr. Doch einfach wegwerfen sollten Sie das Dokument auf keinen Fall.
Aufbewahrungsfrist für Arbeitsvertrag: Bis zum Jobwechsel oder Rente empfohlen
In der Regel müssen Sie den aktuellen Arbeitsvertrag nur bis zum Jobwechsel aufbewahren. Das gilt auch für sämtliche Vertragsänderungen, individuelle Abreden, Schreiben des Arbeitgebers, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. So haben Arbeitnehmer alle wichtigen Rechte und Pflichten wie die Kündigungsfrist oder Gehaltsansprüche stets parat.
Wer in eine Tochterfirma wechseln oder später ins Unternehmen zurück will, sollte seinen alten Vertrag auf jeden Fall aufbewahren, rät Stiftung Warentest. In der Praxis ist es außerdem generell sinnvoll, den Arbeitsvertrag noch bis zur Rente abzuheften.
Lesen Sie auch: Wenn dieser Satz im Arbeitsvertrag steht, können Sie klagen.
Warum sollte ich den alten Arbeitsvertrag aufbewahren?
Der Grund: Zum einen ist der Arbeitsvertrag bei einem Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber wichtig. Manche Schadenersatzansprüche verjähren etwa erst nach zehn Jahren. Zum anderen lassen sich mithilfe des Arbeitsvertrags auch Rentenansprüche bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Betriebsrente nachweisen. Laut Stiftung Warentest reicht es hier jedoch, eine Kopie des alten Arbeitsvertrags aufzubewahren.

Arbeitsvertrag verloren – was tun?
Ihr Arbeitsvertrag ist verschwunden? Bei einer aktuellen Anstellung bitten Sie einfach die Personalabteilung um eine Kopie des Dokuments. Notfalls lassen sich das Arbeitsverhältnis sowie das Gehalt aber auch über Lohnzettel oder Kollegenaussagen beweisen, heißt es bei Stiftung Warentest . (as)*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.
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