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Ausbildung unter 18 Jahre: Arzt muss sein «OK» geben

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Bevor der Weg in das Berufsleben geebnet ist, müssen sich Jugendliche unter 18 Jahren erst einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.
Bevor der Weg in das Berufsleben geebnet ist, müssen sich Jugendliche unter 18 Jahren erst einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. © Peter Endig

Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Ausbildung beginnen wollen, müssen erst einmal zum Arzt. Er untersucht, ob sie gesundheitlich fit genug sind für den Job.

Bremen - Sind angehende Auszubildende noch keine 18 Jahre alt, müssen sie vor dem Start der Lehre zur Erstuntersuchung. Ein Mediziner prüft, ob der Jugendliche gesundheitlich für die Ausbildung geeignet ist, berichtet die Arbeitnehmerkammer Bremen in ihrem Magazin (Ausgabe 6/2016).

Die Ergebnisse der Untersuchung bekommen hinterher nur der Jugendliche und seine Eltern - der Arbeitgeber erhält lediglich eine Bescheinigung, ob der Jugendliche geeignet ist oder nicht. Am Ende des ersten Ausbildungsjahres steht dann noch einmal eine Nachuntersuchung an.

dpa

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