Diesen Fehler sollten Sie bei der Krankmeldung unbedingt vermeiden - sonst droht Kündigung

Wer sich krank fühlt und in der Arbeit deshalb fehlt, sollte diese Tipps und Regeln beachten. Andernfalls riskieren Sie Ärger mit dem Arbeitgeber.
- Brauchen Sie eine Krankschreibung vom Arzt?
- Dann sollten Sie wissen, ab wann Sie sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.
- Experten sagen, worauf es ankommt und klären auf über die größten Irrtümer.
Korrekte Krankschreibung: Was Beschäftigte beachten sollten
Es geht Ihnen nicht gut und Sie müssen sich in der Arbeit krankmelden? Die Experten auf Karrierbibel.de sagen, was Schritt für Schritt zu tun ist und worauf Sie bei einer korrekten Krankschreibung achten müssen. Hier die fünf To-Dos:
- Arbeitgeber benachrichten: Erst informieren Sie Ihren Arbeitgeber, dass Sie krankheitsbedingt ausfallen.
- Krankschreibung besorgen: Dann sollten Sie sich - noch "am selben Tag" vom Arzt untersuchen lassen und die Krankschreibung einreichen, rät das Portal.
- Krankheitsdauer ermitteln: Im Anschluss sollte man sich erneut beim Arbeitgeber melden und ihn wissen lassen, wann mit einer Rückkehr zu rechnen sei.
- Bedingungen ermitteln: "Vergewissern Sie sich, dass Sie rechtzeitig die Krankschreibung vorlegen", so der dringende Rat auf "Karrierebibel.de" - wer direkt am ersten Tag ein Attest brauche, sei am dritten Tag bei längerem Ausfall definitiv zu spät - und das sei sogar ein Kündigungsgrund.
- Daten kontrollieren: Wer sich weiterhin krank fühle, braucht eine Folgebescheinigung. Diese sollte man sich rechtzeitig ausstellen lassen.
Diese Fehler sollten Sie den Experten zufolge bei der Krankschreibung* zudem vermeiden. Die größten "Irrtümer":
- Unklarheit herrscht den Experten zufolge häufig bei der Frage, ab wann die Krankschreibung vorliegen muss. "Die einen vermuten, dass bereits am ersten Tag des krankheitsbedingten Arbeitsausfalls ein Attest dies bescheinigen muss, andere gehen vom dritten Tag aus." Beide liegen daneben, wie es auf "Karrierbibel.de" heißt: "Aus gesetzlicher Sicht sieht das Entgeltfortzahlungsgesetz vor, dass Sie sich umgehend – noch vor Arbeitsbeginn am ersten Krankheitstag – krankmelden (Anzeigepflicht). Ein ärztliches Attest darüber braucht erst, wer länger als drei Tage der Arbeit fern bleibt (Nachweispflicht)". Aber: "Wann Sie im Speziellen sich krankschreiben lassen müssen, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag ab."
- Wer krank ist, muss im Bett bleiben? Stimmt nicht, sagen die Experten. Das Gegenteil von "nicht zur Arbeit gehen", bedeute nicht, dass Sie automatisch das Bett hüten müssen. Hier ein Beispiel: Wer sich etwa noch von den Ausläufern einer Grippe erhole, könne sich durch Spaziergänge im Park wieder langsam stärken. Zudem sei es jedem erlaubt, in die Stadt zu gehen, um zum Beispiel im Supermarkt oder in der Apotheke einzukaufen. Absolute Tabus seien hingegen Partys oder Kneipenbesuche, heißt es auf "Karrierbibel.de" weiter. "Schlimmstenfalls kann offensichtliches Fehlverhalten während einer Krankschreibung zur Abmahnung oder verhaltensbedingten Kündigung führen."
- Noch so ein Irrtum ist den Karriere-Spezialisten zufolge, dass der Chef den Grund für die Krankschreibung kennen müsse. Sie sagen: "Kurz und knapp: Nein, muss er nicht. Warum Sie krank sind, geht Ihren Chef rein gar nichts an." Deshalb stehe auf der Ausfertigung der Krankschreibung für den Arbeitgeber auch nicht die Diagnose – dieses Exemplar sei nur für die Krankenkasse gedacht. Es gebe eine Ausnahme: "Wenn Sie an einer hochgradig ansteckenden Krankheit leiden, die dem Gesundheitsamt gegenüber meldepflichtig ist. In diesem Fall muss auch der Arbeitgeber benachrichtigt werden, damit die notwendigen Schutzmaßnahmen gegenüber der restlichen Belegschaft getroffen werden können." Sollte Ihr Chef tatsächlich Zweifel an der Diagnose haben, könne er den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) um Auskunft bitten. "Hier werden zwar keine exakten Details mitgeteilt, aber es kann ein Gutachten erstellt werden. Hier zeigt sich, ob der Mitarbeiter simuliert oder das Ergebnis mit der Diagnose des krankschreibenden Arztes übereinstimmt."
- Bei Krankheit im Urlaub verfallen die Urlaubstage? Auch bei dieser Annahme handelt es sich laut "Karrierbibel.de" um einen Irrtum. Um Urlaubstage nicht für die Genesung zu verschwenden, raten die Experten: "Sich nur krankzumelden, reicht in diesem Fall nicht aus, vom ersten Tag an brauchen Sie eine Krankschreibung vom Arzt." So würden die Tage nicht auf die Dauer des Urlaubsanspruchs angerechnet. (ahu)*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Redaktionsnetzwerks
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