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Arbeitgeber spart beim Heizen: Darf ich die Arbeit einstellen, wenn mir 19 Grad zu kalt sind?

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Von: Franziska Kaindl

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Einige Unternehmen senken die Raumtemperatur im Büro aufgrund der Energiesparverordnung auf 19 Grad ab. Was können Arbeitnehmer tun, wenn sie frieren? 

Im Rahmen der Energiesparverordnung, die im September vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde, darf in öffentlichen Gebäuden bis auf wenige Ausnahmen nur noch maximal auf 19 Grad beheizt werden. Private Unternehmen müssen die Verordnung nicht zwingend befolgen, doch auch sie können ihren Beitrag leisten. Denn die geltenden Mindesttemperaturen am Arbeitsplatz wurden mit ihr übergangsweise gesenkt. Die Regelung ist bis zum 28. Februar 2023 befristet.

Welche Temperaturen müssen am Arbeitsplatz eingehalten werden?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen“ für Arbeitsräume. Das bedeutet, dass die Arbeitnehmer nicht durch Hitze oder Kälte belastet werden sollen. Konkreter wird es in den „Technischen Regeln für Arbeitsplätze“ (ASR): Diese sehen je nach Schwere der Tätigkeit eine Mindestlufttemperatur zwischen 12 und 20 Grad Celsius vor. Die Höchsttemperatur gilt in etwa für „leichte“ Arbeit, die ruhiges Sitzen bei leichter Hand- und Armarbeit und gelegentliches Gehen beinhaltet. 12 Grad muss es mindestens bei schweren, körperlichen Arbeiten geben.

Frau mit Schal trinkt im Büro aus einer Tasse.
Sie frieren im Büro? Die Arbeit zu verweigern, ist grundsätzlich nicht erlaubt. © Andrey Popov/Imago

Die neue Energiesparverordnung bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, die üblichen Grenzwerte bei der Raumtemperatur um 1 Grad Celsius zu unterschreiten. Das bedeutet konkret:

Für körperlich schwere Tätigkeiten gilt weiterhin die Mindesttemperatur von 12 Grad Celsius. Eine Ausnahme von den neuen Höchstwerten für die Lufttemperatur besteht außerdem für medizinische Einrichtungen, Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe und Pflegeeinrichtungen sowie Schulen und Kindertagesstätten. Alle weiteren Einrichtungen, bei denen eine höhere Lufttemperatur nötig ist, um die Gesundheit der sich dort aufhaltenden Personen aufrechtzuerhalten, sind ebenfalls ausgenommen.

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In öffentlichen Gebäuden stellen die neuen Mindesttemperaturen im Sinne der Energiesparverordnung gleichzeitig die neuen Höchsttemperaturen dar. Private Arbeitgeber hingegen dürfen die neuen Mindesttemperaturen anwenden, können im Winter aber generell höhere Temperaturen einstellen. Einige Unternehmen haben bereits angekündigt, von den neuen Regelungen zur Mindesttemperatur Gebrauch zu machen, um in der kalten Jahreszeit Energie zu sparen. Bei der Otto Group will man die Raumtemperatur sogar auf 15 Grad senken, in manchen auf nur sechs Grad. Die Mitarbeiter sind dazu angehalten, im Homeoffice zu bleiben. Für gelegentliches Arbeiten in Präsenz sollen beheizte Flächen bestehen bleiben.

19 Grad in Büros: Dürfen Arbeitnehmer die Arbeit verweigern, wenn sie frieren?

Ob 20 oder 19 Grad im Büro – für manche macht das keinen großen Unterschied. Doch nicht jeder empfindet dasselbe, wie auch Wolfgang Panter, Präsident des Verbands Deutscher Betriebs- und Werksärzte, dem Spiegel sagt: „Die meisten Menschen werden sich irgendwo zwischen 21 und 22 Grad wohlfühlen. Es gibt aber auch Menschen, bei denen die Wohlfühltemperatur bei 20 Grad liegt, in anderen Fällen bei 23 Grad. Das ist ein individuelles Erleben und wenig beeinflussbar.“ Problematisch könnten 19 Grad Raumtemperatur auch bei Tätigkeiten werden, bei denen man sich nicht viel bewegen kann oder Feinmotorik gefragt ist, so Panter – zum Beispiel bei Fluglotsen, Computer Aided Design (CAD) oder Uhrmachern. Aber was können Mitarbeiter tun, die in Präsenz arbeiten und bei einer verringerten Raumtemperatur frieren?

Ein Recht auf Homeoffice besteht weiterhin nicht, wie die Anwälte Pascal Croset und Inno Merkel von der Berliner Kanzlei Croset laut Business Insider bestätigen. Es sei aber auf jeden Fall möglich, sich an den Arbeitgeber zu wenden und über die Vor- und Nachteile von Homeoffice zu sprechen. Wer zum Beispiel ein höheres Erkältungsrisiko aufgrund niedrigerer Temperaturen im Büro fürchtet, kann dies auch als Argument anbringen.

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Was aber nicht erlaubt ist, ist die Arbeit einfach zu verweigern, so die Anwälte. Wer ohne Vorankündigung einfach nicht mehr zur Arbeit erscheint, müsse mit einer Abmahnung oder gar der Kündigung des Arbeitsvertrages rechnen. Ein Leistungsverweigerungsrecht stünde Arbeitnehmern erst dann zu, wenn der Arbeitgeber gegen die Vorschriften des Arbeitnehmerschutzes verstößt – wenn also die Mindest- und Höchsttemperaturen nicht eingehalten werden. Die Energiesparverordnung sieht außerdem vor, dass die Höchsttemperatur nicht gilt, wenn Beschäftigte dadurch ihre Gesundheit erheblich gefährden und sonstige Schutzmaßnahmen nicht möglich oder ausreichend sind. Auch in diesem Fall könnten Mitarbeiter laut Croset und Merkel die Arbeit verweigern, aber nur, wenn sie den Arbeitgeber zuvor ausdrücklich auf das Problem hingewiesen hätten.

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