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Urlaubsanspruch: Das ist mein Recht als Arbeitnehmer

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Von: Carina Blumenroth

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Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf Urlaub – doch wie viel Urlaub ist eigentlich drin und ab wann besteht der Urlaubsanspruch? Es gibt immer noch Irrtümer.

Gerade jetzt im Sommer möchten viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ihren Familien in den Urlaub fahren, sich erholen und abschalten. Bis man allerdings im Urlaub angekommen ist, gibt es ein paar Sachen, die man beachten muss. In Deutschland haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Rund um diesen gibt es allerdings Ausnahmen, Irrtümer und Änderungen. Gesetzlich ist der Urlaubsanspruch im Bundesurlaubsgesetz verankert. Dieses geht bei der Berechnung von einer sechs Tage Woche aus. Wer sechs Tage die Woche arbeitet, hat einen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Tagen – laut Bundesarbeitsgesetz.

Ergänzung des Urlaubsrechts durch Einzelvereinbarungen, wie Arbeits- und Tarfivertrag

Es kann aber sein, dass Sie mehr Urlaub gewährt bekommen, als gesetzlich vorgeschrieben. Das ist dann beispielsweise in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt, spezielle Regelungen können aber auch in Tarifverträgen enthalten sein. Wichtig dabei ist, dass das Bundesarbeitsgesetz den Mindesturlaubsanspruch festlegt – Sie können also nicht weniger Tage Urlaub bekommen. Beachten Sie aber immer, dass Ihnen bei einer Arbeitswoche mit fünf Tagen laut Gesetz 20 Urlaubstage zustehen. Sollten Sie weniger Tage arbeiten, dann wird Ihr Urlaubsanspruch entsprechend runtergerechnet.

Zu sehen ist ein Urlaubsantrag.
Sie bekommen bei einer fünf Tage Woche mindestens 20 Tage Urlaub, das ist gesetzlich vorgeschrieben. In Ihrem Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen kann ein höherer Urlaubsanspruch stehen. © Imago

Urlaubsrecht: Erholungsurlaub auch für Minijobber

Das Portal Karrierebibel hat herausgefunden, wer alles Anspruch auf den Erholungsurlaub hat.

Wenn Sie von Ihrem Urlaubsrecht Gebrauch machen, dann bedeutet das, dass Sie für diese Zeit ganz normal weiter bezahlt werden. Anders sieht das aus, wenn Sie um Freistellung bitten, dann kann Ihr Chef oder Ihre Chefin Ihnen unbezahlten Urlaub gewähren.

Urlaub: Sonderregelungen für Jugendliche und Schwerbehinderte

Für Jugendliche und schwerbehinderte Menschen besteht ein höherer gesetzlicher Urlaubsanspruch. Die Rechtsanwaltskanzlei Hensche teilt auf ihrer Webseite mit, dass Jugendliche, die noch keine 16 Jahre alt sind, einen Mindesturlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr haben. Je älter die Jugendlichen werden, desto geringer wird der Urlaubsanspruch. Fünf Tage mehr Urlaub steht schwerbehinderten Personen (bei einem Schweregrad von 50 Prozent oder mehr) zu, das ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Konkret heißt es im Paragraphen 208 Zusatzurlaub Absatz 1: „Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr; verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend. Soweit tarifliche, betriebliche oder sonstige Urlaubsregelungen für schwerbehinderte Menschen einen längeren Zusatzurlaub vorsehen, bleiben sie unberührt.“

Voller Urlaubsanspruch nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit

Sollten Sie neu in Ihrem Betrieb sein, dann sollten Sie wissen, dass Sie nicht sofort den vollen Urlaubsanspruch haben. Es ist gesetzlich in Deutschland geregelt, dass Sie den vollen Urlaubsanspruch erst erlangen, wenn Sie sechs Monate in dem Betrieb arbeiten. Urlaub können Sie in den ersten sechs Monaten trotzdem nehmen – allerdings anteilig. Pro vollem Arbeitsmonat haben Sie Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Um dies zu berechnen, nehmen Sie einfach den Jahresurlaubsanspruch und teilen diesen durch zwölf. Bei einem Urlaubsanspruch von 20 Tagen wären dies dann 1,6 Tage. Wenn die Zahl hinter dem Komma mindestens einen halben Arbeitstag ergibt, dann wird aufgerundet. Wichtig bei allen Urlaubsanträgen: Ihr Chef bzw. Ihre Chefin muss zustimmen.

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Wer legt den Urlaub fest und kann sich das wieder ändern?

Sie alleine bestimmen natürlich nicht über Ihren Urlaub. Sie beantragen diesen bei Ihrem Arbeitgeber – unter Umständen stimmen Sie sich vorher mit einem Vorgesetzten oder Kolleginnen und Kollegen, die die gleiche Arbeit machen, ab. Sie dürfen allerdings erst in Ihren Urlaub starten, sobald dieser genehmigt ist. Ist dies einmal geschehen, darf Ihnen der Arbeitgeber den Urlaub nicht so einfach wieder wegnehmen. Das berichtet die Anwaltskanzlei Henschel auf ihrer Webseite: „Ein sol­cher Wi­der­ruf ist nur in ganz ex­tre­men Aus­nah­mefällen möglich. Sol­che Aus­nah­mefälle sind aber rein theo­re­tisch, d.h. es gibt sie in der Pra­xis kaum.“ Ein solcher Ausnahmefall kann beispielsweise eine Existenzbedrohung sein. (cbl)

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