Sollte der Arbeitsplatz von starker Sonneneinstrahlung betroffen sein, sind grundsätzlich erst einmal folgende Maßnahmen zu treffen:
Quelle: Arbeitschutzausschüsse beim BMAS
Zusätzliche Maßnahmen müssen getroffen werden, wenn die Lufttemperatur im Büro die 26 Grad-Marke übersteigt. Da schon diese Temperaturen unter Umständen gesundheitsbedenkliche Folgen haben können. Dies ist im Besonderen der Fall, wenn körperlich schwere Arbeit verrichtet wird, wenn Arbeits- oder Schutzkleidung getragen werden muss, die wenig atmungsaktiv ist oder wenn schutzbedürftige Personen an diesem Ort beschäftigt werden. Darunter fallen Jugendliche, Ältere und Schwangere.
Wenn es draußen allerdings um die 35 Grad sind, dann sind Temperaturen von 30 Grad im Büro zumutbar, berichtet das Portal Karrierebibel. Erst Temperaturen ab 35 Grad Lufttemperatur im Büro gelten als unzumutbar. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie direkt Hitzefrei bekommen. Ihr Arbeitgeber kann aber beispielsweise eine Art Gleitzeit erlauben, sodass Sie an besonders heißen Tagen einfach früher anfangen können zu arbeiten. Aber auch eine Verkürzung des Arbeitstags ist möglich – wichtig dabei ist, dass Sie das nicht alleine entscheiden dürfen, das muss Ihr Arbeitgeber tun.
Wenn die Temperaturen über 30 Grad gehen, dann muss der Arbeitgeber unverzüglich Kühlung verschaffen. Dies ist laut Karrierebibel meistens schon gegeben, wenn kaltes Wasser zur Verfügung gestellt wird. Denkbar sind aber auch Ventilatoren oder Rollos. Die zu ergreifenden Mittel liegen im Ermessen des Arbeitgebers.
Ab einer Temperatur von 35 Grad im Büro ist das Arbeiten unzumutbar – verweigern dürfen Sie die Arbeit allerdings nur, wenn der Arbeitgeber keine Gegenmaßnahmen ergreift. Ausgenommen ist natürlich, wenn es Ihnen gesundheitlich nicht gut geht, dann dürfen Sie einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen und sich krankschreiben lassen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die per Attest gesundheitliche Probleme nachweisen, haben eine Sonderstellung. Wenn Sie darauf hinweisen, dass das Büro heruntergekühlt werden muss und dem nicht nachgekommen wird, haben Sie ein Recht auf Freistellung oder Homeoffice an besonders heißen Tagen.
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Durch die Hitze am Arbeitsplatz bekommen Sie keinen Freifahrtschein, was die Wahl der Kleidung angeht. Zwar wird der Dresscode bei Hitze oft gelockert, aber laut dem Arbeitsrecht darf dieser trotzdem noch von dem Arbeitgeber vorgegeben werden. So soll beispielsweise bei dem Kundenkontakt nicht zu viel Haut zu sehen sein.
Sie können aber auch selbst die Initiative ergreifen und sich Kühlung verschaffen. Diese Tipps helfen Ihnen dabei:
Wenn Sie einen Ventilator zur Verfügung haben, dann können Sie sich in einfachen Schritten eine Klimaanlage bauen. Das dauert nur wenige Minuten und Sie brauchen nur einen weiteren Gegenstand und etwas Wasser. Nehmen Sie den Ventilator und schränken Sie den Bewegungsradius ein. Dann hängen Sie ein nasses Handtuch davor – als Hängevorrichtung eignet sich zum Beispiel ein Hosenbügel. Die maximale Kraft des Ventilators sollte auf dem Handtuch liegen – stellen Sie die Vorrichtung am besten in eine Ecke, die nicht belagert wird, dann sitzt niemand im Zug. (cbl)