Ende der Homeoffice-Pflicht am 1. Juli: Müssen jetzt alle zurück ins Büro?
Die Homeoffice-Pflicht wird nicht verlängert, sie endet ab dem 1. Juli. Doch was heißt das konkret für Arbeitnehmer? Ein Überblick.
Eigentlich sind es gute Neuigkeiten: Die Inzidenz sinkt seit Wochen, tendiert vielerorts gegen 0. Somit bestand auch für das Bundeskabinett kein Anlass, die Bundesnotbremse sowie die Homeoffice-Pflicht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer* zu verlängern. Sie läuft zum 30. Juni aus. Doch was heißt das in der Praxis – müssen jetzt alle wieder zurück in die Büros? Auch wenn Arbeitnehmer lieber von zuhause arbeiten möchten? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Kann mein Chef verlangen, dass ich jetzt wieder ins Büro komme?
Ja, der Vorgesetzte hat das Recht, seine Mitarbeiter wieder ins Büro zurückzubeordern. „Durch das Weisungsrecht kann der Arbeitgeber einseitig anordnen, an welchem Ort der Beschäftigte seine Arbeit erbringen muss – sofern die pandemische Lage es zulässt“, bestätigt Arbeitsrechtler Tobias Brors aus Düsseldorfer dem Handelsblatt. Ausnahme: Im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung wurde eine abweichende Regelung zum mobilen Arbeiten getroffen. Weigert sich ein Mitarbeiter, der Anweisung Folge zu leisten, droht laut des Rechtsexperten eine Abmahnung oder schlimmstenfalls die Kündigung.
Falls Unternehmen jedoch die gesetzlich vorgeschriebenen Corona-Hygieneregeln nicht umsetzen, haben Beschäftigte durchaus das Recht, zuhause zu bleiben. Ein vorab klärendes Gespräch mit dem Chef ist jedoch empfehlenswert, um keinen Unmut zu stiften.

Darf ich jeden Tag wieder ins Büro?
Ab 1. Juli dürfen Arbeitnehmer theoretisch wieder jeden Tag ins Büro kommen. „Wenn der Arbeitgeber aber feststellt, dass die Hygieneregeln bei zu hoher Büropräsenz nicht eingehalten werden können, darf er anordnen, dass Beschäftigte zu Hause bleiben müssen“, sagt Brors weiter. Laut Handelsblatt wollen viele Firmen ihre Auslastung aber ohnehin auf 30 bis 50 Prozent beschränken.
Lesen Sie auch: Corona: Wie hoch ist die Ansteckungsgefahr im Büro?
Welche Corona-Regeln gelten jetzt am Arbeitsplatz?
Die neue Arbeitsschutzverordnung erlaubt Betrieben einige Lockerungen bei den Corona-Regeln. Zwar müssen Unternehmen weiterhin betriebliche Hygienepläne erstellen und umsetzen, doch die verpflichtenden Vorgaben zur maximalen Raumbelegung entfallen. „Betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen müssen aber auf das notwendige Minimum reduziert bleiben“, heißt es vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Ebenfalls neu: Vollständig geimpften sowie von Covid-19 genesenen Mitarbeitern muss kein Corona-Test mehr angeboten werden. Beschäftigte sind übrigens nach wie vor nicht verpflichtet, ihren Impf- oder Genesungsstatus dem Arbeitgeber mitzuteilen, da es in Deutschland keine Impfpflicht gibt. Ausnahmen bei der Offenlegung des Impfstatus kann es laut Rechtsexperten jedoch durchaus geben, etwa für klinisches Personal. (as)*Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (bmas.de), Handelsblatt.de
Mehr zum Thema: Corona: Darf Ungeimpften der Zugang zum Betrieb verwehrt werden?
Wollen Sie über aktuelle Karriere-News auf dem Laufenden bleiben? Dann folgen Sie unserer Branchenseite auf dem Karriereportal Xing.