Ab jetzt erfahren Sie, was Ihre Kollegen verdienen

Was verdienen eigentlich meine Kollegen? Dank einem neuen Gesetz können Sie Informationen dazu beim Betriebsrat anfragen.
Der Bundestag hat ein Gesetz zur Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern verabschiedet. Nun können Sie Informationen über das Gehalt Ihrer Kollegen einfordern. Dies ist aber nur unter ein paar Bedingungen möglich.
Worum geht es bei dem neuen Gesetz?
Das Lohngleichheitsgesetz soll für mehr Transparenz bei den Gehältern sorgen. In erster Linie geht es dabei um die Aufdeckung der Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen. Auf lange Sicht zielen die Befürworter des Gesetzes auf eine größere Zufriedenheit in den Unternehmen ab.
Kann ich das Gehalt eines jeden Kollegen erfahren?
Nein, das können Sie nicht. Frauen dürfen nach dem Gehalt Ihrer männlichen Kollegen fragen und umgekehrt. Männer können aber keine Auskunft über den Lohn anderer männlicher Mitarbeiter bekommen, ebenso bei den Frauen.
Mit dieser Frage müssen Sie außerdem zum Betriebsrat gehen und nicht zum Chef. Der rechnet Ihnen dann das Durchschnittsgehalt derjenigen Kollegen aus, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben. Ihr Chef erfährt davon nichts.
Was darf ich noch über das Gehalt meiner Kollegen wissen?
Neben dem Durchschnittsgehalt muss das Unternehmen Ihnen Auskunft zu ein bis zwei weiteren Gehaltsbestandteilen geben. Dazu gehören Dienstwägen oder Prämien.
In diesen Fällen bekommen Sie keine Auskunft
Wenn es nur weniger als sechs Mitarbeiter mit vergleichbarer Tätigkeit in Ihrem Unternehmen gibt, darf Ihnen die Auskunft verweigert werden. Außerdem tritt das Gesetz nur bei Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten in Kraft.
Verdiene ich ab sofort mehr?
Auch wenn Sie feststellen sollten, dass Ihre Kollegen mehr verdienen als Sie selbst - der Arbeitgeber muss daran nichts ändern. Das Gesetz dient dazu, für mehr Transparenz zu sorgen und soll Ihnen helfen Ihre Verhandlungsposition besser einzuschätzen. Für Gleichberechtigung müssen Sie selbst sorgen.
Von Franziska Kaindl