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Angst vor Job-Verlust: Können Arbeitnehmer freiwillig auf Gehalt verzichten?

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Gilt im Unternehmen ein Gehaltstarifvertrag, können Arbeitnehmer nicht einfach auf Teile ihres Lohns verzichten. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn
Gilt im Unternehmen ein Gehaltstarifvertrag, können Arbeitnehmer nicht einfach auf Teile ihres Lohns verzichten. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn © Zacharie Scheurer

Arbeitnehmer sind oftmals zu vielem bereit, um einen Jobverlust zu verhindern. Ist es möglich, dass sie für eine Weile ohne Gehalt arbeiten?

In Folge der Corona-Pandemie* haben zahlreiche Unternehmen zu kämpfen. Da möchte manch Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber entgegenkommen - und freiwillig auf Teile des Gehalts* verzichten. Geht das?

Grundsätzlich ja, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Es gäbe jedoch wie fast immer im Arbeitsrecht auch ein "Aber". Gilt für das Arbeitsverhältnis ein Vergütungstarifvertrag, können Arbeitnehmer nicht einfach so auf einen Teil ihres Gehalts verzichten. "Vorher müssten die Tarifvertragsparteien, also Arbeitgeberverband und Gewerkschaft, zustimmen", erklärt Meyer.

Gibt es keinen Tarifvertrag, können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber zum Beispiel darauf einigen, dass der Arbeitnehmer statt 18 Euro nur noch 17 Euro Stundenlohn bekommt. In Unternehmen mit Betriebsrat hat dieser bei Entscheidungen zur Reduzierung der geltenden Vergütung aber auch ein Mitspracherecht.

Auch kompletter Lohnverzicht nicht zulässig

Nicht zulässig wäre es dem Fachanwalt zufolge, wenn die neu vereinbarte Vergütung unterhalb des Mindestlohns liegt. "Das ist aber ein ziemlich theoretischer Fall. Eher werden sich die Parteien darauf einigen, dass zum Beispiel das Urlaubsgeld oder das 13. Gehalt entfällt."

Auch ein kompletter Lohnverzicht, obwohl man weiter zur Arbeit kommt, ist laut Meyer nicht zulässig. Schließlich muss der Arbeitgeber für jede geleistete Stunde auch Sozialversicherungsbeiträge zahlen.(dpa/ahu) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Redaktionsnetzwerks.Auch interessant: Darf Ihr Arbeitgeber Reisen in Corona-Risikogebiete verbieten? Das sollten Sie wissen

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