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Krank im Urlaub: Sie können sich Ihre Urlaubstage zurückholen

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Von: Anne Hund

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Arbeitnehmer, die im Urlaub krank sind, bekommen ihre Urlaubstage zurück – allerdings nicht ohne ärztliches Attest. Der Nachweis muss zudem rechtzeitig erfolgen.

Vielleicht ist es Ihnen auch schon mal so ergangen: Man arbeitet, hat gerade vor dem Urlaub womöglich nochmal besonders viel Stress. Und kaum beginnen die Ferien, wird man krank. Ein kleiner Trost: Arbeitnehmer, die in den Ferien erkranken, bekommen ihre Urlaubstage zurück. Denn am Tag der ärztlichen Krankmeldung endet der Urlaub, wie Test.de schildert. „Laut Paragraf 9 des Bundes­urlaubs­gesetzes werden Ihnen die freien Tage gutgeschrieben.“

Krankmeldung: Ärztliches Attest auch im Urlaub nötig

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Die Krankmeldung muss auch im Urlaub zeitnah erfolgen. © Fleig/Eibner-Pressefoto/Fleig/Imago

Arbeitsunfähigkeit und Urlaub schließen sich grundsätzlich gegenseitig aus“, informiert auch die Techniker Krankenkasse (TK) auf ihrer Internetseite. Es gelte die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, sollte der Arbeitnehmer im Urlaub erkranken und deshalb arbeitsunfähig werden.

Allerdings müssen Sie – auch, wenn Sie verreist sind – auf ein paar Regularien achten: Arbeitnehmer müssen sich vom Arzt (gegebenenfalls in ihrem Urlaubsort) ein Attest besorgen. Sie müssen zudem den Arbeitgeber so schnell wie möglich darüber informieren, dass sie „arbeitsunfähig erkrankt“ sind, so die TK – und außerdem darüber, wie lange die Erkrankung voraussichtlich dauern wird und wo sie sich gerade aufhalten. „So schnell wie möglich, heißt per Telefon oder E-Mail“, rät die TK. „Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber.“ Kehre der Erkrankte nach Hause zurück, müsse er auch dies schnellstmöglich dem Arbeitgeber und der Krankenkasse melden.

Krankmeldung im Urlaub – wann man die Krankheitstage nehmen darf

Die Krankheitstage dürfe der Arbeitnehmer nicht einfach an den Urlaub anhängen, teilt die Krankenkasse mit. „Ist er wieder arbeitsfähig und der mit dem Arbeitgeber abgesprochene Urlaubszeitraum vorbei, muss er wieder zur Arbeit erscheinen.“ Der Arbeitgeber müsse die entgangenen Urlaubstage zu passender Zeit „nachgewähren“.

Krank vor der Abreise – antreten oder absagen?

Was müssen Arbeitnehmer beachten, wenn sie vor ihrem Urlaubsbeginn krank werden? Man müsse „alles unterlassen, was seine Genesung gefährden würde“, schreibt die TK auf ihrer Internetseite. Würde die geplante Urlaubsreise einen daran hindern, wieder gesund zu werden, dürfe man sie „eigentlich gar nicht antreten“. Es könne aber auch sein, dass die Reise die Gesundheit eher fördert. Grundsätzlich sollten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Situation austauschen, um Missverständnisse zu vermeiden, so der Tipp der Krankenkasse.

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Krankmeldung zeitnah an Arbeitgeber und die Krankenkasse schicken

Egal, ob man in den Ferien oder während der normalen Arbeitszeit krank wird: Die Krankmeldung muss grundsätzlich nicht nur an den Arbeitgeber, sondern auch zeitnah an die Kasse gehen. Das ist so vorgeschrieben. Komme sie nicht innerhalb von einer Woche bei der Kasse an, riskiere man seinen „Anspruch auf Krankengeld, wenn nach den ersten sechs Wochen Arbeits­unfähigkeit die Lohn­fortzahlung endet“, heißt es in dem Beitrag auf Test.de. Sofort die Kasse zu informieren, sei gerade bei schweren Krankheiten wichtig, damit gleich nach den sechs Wochen Krankengeld fließe. Sollte Ihr Arbeitgeber nicht direkt am ersten Tag einen ärztlichen Nachweis fordern, sollten Sie auf jeden Fall die Fristen kennen, die Sie bei einer Krankmeldung beachten müssen.

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