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Kündigung: Mit einer einfachen Formel können Sie Ihre Abfindung berechnen

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Von: Sophia Adams

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Sie erhalten ein Abfindung? Dann können Sie den ungefähren Wert des Betrags bereits vorher errechnen. (Symbolbild)
Sie erhalten ein Abfindung? Dann können Sie den ungefähren Wert des Betrags bereits vorher errechnen. (Symbolbild) © picture alliance/dpa/Patrick Pleul

Wer gekündigt hat, bekommt unter bestimmten Umständen eine Abfindung. Diese können Sie im Voraus schon berechnen, um sich ein Bild der Auszahlung zu machen.

Eine Kündigung ist für viele ein Schock, insbesondere dann, wenn sie plötzlich erfolgt. Eine Abfindung hingegen gilt als eine Art der Entschädigung für die unglücklichen Umstände. Wen die Höhe der Auszahlung schon im Voraus interessiert, der kann diese zumindest ungefähr berechnen. Dafür gibt es eine einfache Formel.

Wann bekommt man eine Abfindung nach der Kündigung?

Zunächst einmal steht die Frage im Raum, wann man überhaupt eine Abfindung erhält*. Ein Rechtsanspruch darauf existiert nicht in allen Fällen, sondern nur in vereinzelten Situationen. Glück haben Sie nach §1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSCHG) beispielsweise meist bei einer betrieblichen Kündigung. Zudem ist der Anspruch auf eine Einmalzahlung in manchen Arbeits- und Tarifverträgen geregelt, schreibt das Ratgeber-Portal Arbeitsvertrag.org.

Prüfen Sie also vorher, ob Ihr Kündigungsgrund eine Abfindung gerechtfertigt, denn diese erhalten Sie nicht immer.

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So können Sie Ihre Abfindung berechnen

Tatsächlich können Sie Ihre Abfindung* schon im Voraus berechnen. Zu beachten ist hier allerdings, dass für die finale Berechnung des Arbeitgebers meist ganz verschiedene Faktoren eine Rolle spielen und mehrere Rechenwege existieren. Mithilfe vorhandener Formeln erhalten Sie somit nur einen ungefähren Wert, von dem Sie außerdem unter anderem noch die Mehrwert- und Lohnsteuer abziehen müssen, um sich dem schlussendlichen Betrag anzunähern. Ihre tatsächliche Abfindung kann also anders ausfallen.

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So berechnen Sie einen ungefähren Wert:

Experten schlagen eine einfache Rechnung vor, mit der Sie zumindest den groben Betrag ohne Abzüge erhalten. Hierfür benötigen Sie die Höhe Ihres Brutto-Monatsgehalts und die Anzahl der Jahre, die Sie in einem Betrieb tätig waren. Anschließend erhalten Sie den Wert der Abfindung auf folgende Weise:

0,5 x Monatsgehalt (brutto) x Anzahl der Jahre im Betrieb

Der Faktor 0,5 kann sich gegebenenfalls in 0,25-Schritten erhöhen, sofern das Lebensalter des Gekündigten berücksichtigt wird. Mit 0,75 müssen demnach Personen rechnen, die sich ungefähr im Alter zwischen 40 und 49 Jahren befinden, während Arbeitnehmer mit über 50 Jahren den Faktor 1 verwenden.

Das Alter spielt übrigens auch dann eine Rolle, falls die Berechnung der Abfindung gemäß §10 des Kündigungsschutzgesetzes (KSCHG) verläuft. In dem Absatz heißt es konkret: "Hat der Arbeitnehmer das fünfzigste Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mindestens fünfzehn Jahre bestanden, so ist ein Betrag bis zu fünfzehn Monatsverdiensten, hat der Arbeitnehmer das fünfundfünfzigste Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mindestens zwanzig Jahre bestanden, so ist ein Betrag bis zu achtzehn Monatsverdiensten festzusetzen."

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