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Ausbildungsvergütung: Mindestsatz steigt 2023 auf 620 Euro im ersten Lehrjahr

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Von: Carina Blumenroth

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Wer ab 2023 eine Ausbildung beginnt, erhält mehr Geld. Der Mindestsatz wird seit 2020 stufenweise angehoben. Im ersten Jahr stehen den Auszubildenden 620 € zu.

In der Ausbildung muss man meist mit wenig Geld klarkommen – vor allem, wenn es keinen Tarifvertrag im Rücken gibt. Das erneuerte Berufsbildungsgesetz (BBiG) soll die Berufsausbildung attraktiver machen. Darunter ist auch eine stufenweise Anhebung des Mindestsatzes der Ausbildungsvergütung gefasst.

Mehr Geld soll Ausbildung attraktiver machen

Bild eines Ausbildungsvertrags.
Wer 2023 eine Ausbildung beginnt, erhält mindestens 620 Euro im ersten Lehrjahr. © Zerbor/Imago

Das neue Berufsbildungsgesetz ist bereits zum 01. Januar 2020 in Kraft getreten. Damit wollte die Bundesregierung bessere Möglichkeiten für Auszubildende, Betriebe und Prüferinnen und Prüfer schaffen. Anja Karliczek war damals Bundesbildungsministerin, sie wollte damit auch die Fachkräfteausbildung vorantreiben, wie auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) informiert wird.

Die berufliche Bildung in Deutschland gehört zu den erfolgreichsten Qualifizierungssystemen weltweit. Mit der BBiG-Novelle werden wir ihre Attraktivität weiter steigern. Das sichert die Fachkräfteausbildung in unserem Land. Die berufliche Bildung bietet jungen Menschen hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten. Die Entscheidung zwischen beruflicher Aus- und Fortbildung oder Studium ist keine Frage eines Mehr oder Weniger. Es ist eine Auswahl zwischen zwei gleichwertigen Wegen zum beruflichen Erfolg.

Anja Karliczek, ehem. Bundesbildungsministerin (14. März 2018 bis 09. Dezember 2021)

Für Auszubildende ist es natürlich einerseits wichtig, dass sie die Möglichkeit haben zu lernen, andererseits ist auch die Vergütung ein wichtiger Faktor. Wenn es in dem Berufszweig keine Tarifbindung gibt, ist die Ausbildung oft nicht lukrativ, wenn man sich den Verdienst anschaut. Mit dem stufenweise erhöhtem Mindestsatz soll die Vergütung in BBiG-Ausbildungsberufen zumindest nach unten abgesichert werden.

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Stufenweise Aufstockung des Mindestgehalts

JahrMindestausbildungsvergütung
2020515 Euro
2021550 Euro
2022585 Euro
2023620 Euro

Die angegebenen Mindestbeträge gelten für das erste Ausbildungsjahr, wenn in dem entsprechenden Jahr die Ausbildung begonnen wird. Die Mindestbeträge werden also immer ein bisschen angehoben, wie man aus der Tabelle entnehmen kann. Ab 2024 wird die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr jeweils im November des Vorjahres im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Dies geschieht für den Ausbildungsstart 2024 entsprechend im November 2023. Im zweiten, dritten und vierten Ausbildungsjahr bekommen Auszubildende ebenfalls mehr Geld. Es gibt Erhöhungen um 18, 35 und 40 Prozent, wie das BMBF mitteilt.

Für wen gilt die Mindestausbildungsvergütung?

Die Mindestausbildungsvergütung gilt für alle, die in Berufen ausgebildet werden, die dem BBiG oder der Handwerksordnung (HwO) zugehörig sind.

BBiGHwO
Lacklaborant/LacklaborantinZimmerer/Zimmerin
Chemielaborant/ChemielaborantinMaurer/Maurerin
Hauswirtschafter/HauswirtschafterinDachdecker/Dachdeckerin
Kaufmann/-frau für Groß- und AußenhandelsmanagementGerüstbauer/Gerüstbauerin

Diese Liste zeigt eine Auswahl der Berufe und ist nicht vollständig. Quellen: www.zdh.de, www.schulewirtschaft-bayern.de

Für landesrechtlich geregelte Berufe – beispielsweise Erzieherinnen und Erzieher – gilt die Mindestausbildungsvergütung nicht. Auch bei reglementierten Berufen aus dem Gesundheitswesen wird das BBiG nicht angewendet.

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