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Kind und Karriere
Von Mutterschutz bis Kitaplatz: Welche Rechte haben Eltern?
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Im neuen Ratgeber "Don’t Worry, Be Mami" geht Anwältin Sandra Runge der Frage nach, welche Rechte Mütter und Väter haben – oder auch nicht.
"Es tut uns außerordentlich leid, wir können Sie jedoch nicht mehr bei uns weiterbeschäftigen": So beginnt Sandra Runges erster Arbeitstag nach der Elternzeit. Ein Schock für die junge Mutter, die sich für Ihren Wiedereinstieg so viel vorgenommen hatte. Aber ist die Kündigung überhaupt rechtens?
Ja, ist sie. Aber selbst als Rechtsanwältin blickt Sandra Runge im Paragrafendschungel nicht immer durch.
Elternrecht-Ratgeber rund um Schwangerschaft und Elternsein
Motiviert durch ihr eigenes Erlebnis entwickelt sie sich zur Expertin für Elternrecht. In ihrem neuen Ratgeber „Don’t Worry, Be Mami“ zeigt sie jungen Eltern, welche Rechte und Pflichten Mütter und Väter zwischen Windeln, Brei und Büro haben:
- Wann informiere ich meinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft?
- Wie beantrage ich Elterngeld und Elternzeit?
- Wann kann mir mein Arbeitgeber kündigen?
Diese und viele weitere Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Elternsein beantwortet die Autorin in einer unterhaltsamen, autographisch geprägten Story, die sich während ihrer zweiten Schwangerschaft abspielt.
In ihrem fiktiven Alltag zwischen Arbeitsplatz, Frauenarzt und Schwangerschaftsyoga erklärt sie die wichtigsten Paragraphen mit ausführlichen Beispielen. Ein Auszug:
"Sobald ich ihr vom Bauchzwerg erzählt habe, ist die Kündigung unzulässig"
Eine Woche später ist der Tag der Wahrheit gekommen. Frau Schnitzel soll heute erfahren, dass ich schwanger bin. Mit dem Klingeln des Weckers um 6.47 Uhr sitze ich kerzengerade im Bett. Entgegen meiner morgendlichen Gewohnheit bin ich sofort hellwach. Der Gedanke daran, dass meine Chefin das Mutterschutzgesetz ab heute in eigener Sache respektieren muss, sorgt für Adrenalin in meinem Blut.
Während ich unter der Dusche den Babybauch einseife, überlege ich, welche Mutterschutz-Paragrafen auf mich und den Bauchzwerg Anwendung finden: […]
§ 9 MuSchG - Kündigungsschutz
Sollte Frau Schnitzel den Plan gefasst haben, sich in nächster Zeit von mir zu „trennen“, wird daraus nichts mehr – zumindest bis zum Ende des Sonderkündigungsschutzes. Sobald ich ihr vom Bauchzwerg erzählt habe, ist die Kündigung unzulässig und nur noch in ganz wenigen Ausnahmefällen gerechtfertigt.
Mutterschutz-Kündigungsschutz
Gemäß § 9 Abs. 1 MuSchG ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der gesamten Schwangerschaft und bis zu 4 Monate nach der Entbindung verboten – und zwar ab der Einnistung bzw. Einsetzung einer befruchteten Eizelle in der Gebärmutter.
Bitte nicht vergessen: Wenn du während der Schwangerschaft eine Kündigung erhältst, musst du zwei wichtige Fristen beachten, sonst wird die Kündigung im Nachgang zulässig:
- Wenn du deinen Arbeitgeber noch nicht über deine Schwangerschaft informiert hast, musst du das innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung nachholen.
- Wenn du nicht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhebst, wird die Kündigung wirksam.
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Wurde Ihr Interesse geweckt? Dann lesen Sie hier weiter: Sandra Runge: Don’t Worry, Be Mami. Juristisches Know-how rund um Schwangerschaft, Geburt und Elternsein. Blanvalet Verlag, 12,99 Euro. ISBN: 978-3-7645-0576-9.
Von Andrea Stettner