Nebenjob: Wie viel darf ich hinzuverdienen?

München - Im März 2014 hatten schon mehr als drei Millionen Deutsche einen Minijob. Doch was ist zu beachten, wenn man neben dem Hauptjob noch Geld dazu verdienen möchte? Wir beantworten die wichtigsten Fragen:
Wer darf einen Nebenjob ausüben?
Im Prinzip jeder, der mindestens 14 Jahre alt ist. Allerdings muss der Arbeitnehmer die zulässtige Höchstarbeitszeit von zehn Stunden pro Tag einhalten. Nach acht Stunden im Büro sind drei Stunden als Barkeeper schon zu viel.
Wie viel dürfen Nebenjobber ohne Abzüge dazuverdienen?
„Die Grenze liegt bei 450 Euro pro Monat“, erklärt der Münchner Steuerberater Fritz Winkler. Die Summe kann in einzelnen Monaten aufgrund unvorhergesehener Ereignisse geringfügig überschritten werden. Bis zum Ende des Jahres dürfen aber nicht mehr als 5400 Euro zusammenkommen.
Muss der Mini-Job in der Steuererklärung aufgeführt werden?
Nein. „Man sollte aber darauf achten, dass der Arbeitgeber pauschal zwei Prozent der Lohnsteuer abführt“, erklärt Winkler. Dem Mini-Jobber drohen sonst Probleme mit dem Finanzamt.
Wie viele Mini-Jobs darf ein Arbeitnehmer ausüben?
„Die

Mini-Job-Regelung kann jeder, der einer Hauptbeschäftigung nachgeht, nur bei einem weiteren Arbeitgeber in Anspruch nehmen“, sagt Winkler. Wer sich einen weiteren Nebenjob sucht, muss auf Lohnsteuerkarte arbeiten. Falls keine Hauptbeschäftigung vorliegt, können mehrere Minijobs bis zur Summe von insgesamt 450 Euro ausgeübt werden. Theoretisch sind also fünf Jobs mit einem Verdienst von jeweils 80 Euro möglich.
Welche steuerlichen Alternativen gibt es zum Mini-Job?
Arbeitnehmer können auch eine Lohnsteuerkarte abgeben. Dann liegt der jährliche Grundfreibetrag höher – nämlich bei mehr als 8000 Euro. Das lohnt sich vor allem für Schüler oder Studenten, die sonst nichts verdienen. „Dann müssen die Einnahmen allerdings in einer aus anderen Gründen abzugebenden Steuererklärung genannt werden“, warnt Winkler.
Kann der Chef einen Nebenjob bei einem anderen Arbeitgeber verbieten?
„Das kommt auf den Arbeitsvertrag an“, erklärt Steuerberater Winkler. Dort kann festgeschrieben sein, dass der Angestellte dem Unternehmen seine volle Arbeitskraft zur Verfügung stellen muss. Winkler rät deshalb, mit dem Chef zu sprechen, bevor man einen Nebenjob annimmt.
Was könnte noch gegen einen Nebenjob sprechen?
Die Nebentätigkeit darf sich nicht negativ auf die Haupttätigkeit auswirken, etwa weil ein hohes Verletzungsrisiko besteht. Ein Beispiel wäre ein Angestellter, der abends Kickboxen unterrichtet. Ein zweites Ausschlusskriterium ist eine Tätigkeit bei einem Konkurrenten – die darf der Chef untersagen.