Vorsicht, Kamera: Hier darf Ihr Chef filmen

Büroklammern mit nach Hause nehmen? Vorsicht: Dank Kameras weiß Ihr Chef vielleicht mehr als Ihnen lieb ist. Aber wann ist Videoüberwachung eigentlich erlaubt?
Bei der Inventur im Lager fehlen schon wieder Artikel? Das Kopierpapier neigt sich erstaunlich schnell dem Ende zu? "Da klaut doch jemand!", denkt sich sicher so mancher Chef und würde gerne heimlich filmen.
Die Diebe wären schnell überführt und könnten entlassen werden. Ganz so einfach ist es aber nicht, denn der Gesetzgeber erlaubt Videoüberwachung am Arbeitsplatz nur in bestimmten Fällen.
Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Was erlaubt ist und was nicht
- Videoüberwachung ist zulässig, wenn bei der Arbeit ein besonderes Sicherheitsbedürfnis herrscht, zum Beispiel in Supermärkten, in Schalterhallen von Banken oder an Tankstellen. Arbeiten Sie dort, müssen Sie zum Beispiel durch einen Aushang am Eingang auf die Videoüberwachung hingewiesen werden. Üblicherweise wird in diesen Fällen die Überwachung bereits im Arbeitsvertrag festgehalten.
- Videoüberwachung muss das letzte Mittel sein, um Mitarbeiter zu überwachen. Kann zum Beispiel ein Tresor ohnehin nur unter Anwesenheit von zwei Personen geöffnet werden, darf keine Kamera installiert werden.
- Keine heimliche Überwachung: Verdeckte Videoüberwachung ist grundsätzlich verboten, denn damit greifen Arbeitgeber erheblich in die Persönlichkeitsrechte des Beschäftigten ein. Filmt Sie Ihr Chef ohne Ihr Wissen, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro. Außerdem haben Sie aufgrund Ihres verletzten Persönlichkeitsrechts eventuell sogar Anspruch auf Entschädigung. Wurden Sie wegen eines heimlich gedrehten Videos entlassen, lohnt es sich sogar, gegen die Kündigung zu klagen.
- Kein Beweis vor Gericht: Auch wenn Sie Ihr Chef bei einer Straftat filmt: Unrechtmäßig gedrehte Videos gehen vor Gericht nicht als Beweismittel durch.
- Ausnahmen: In bestimmten Fällen ist heimliche Videoüberwachung allerdings erlaubt. Der Arbeitgeber muss dann aber konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat oder eine andere schwere Verfehlung des Mitarbeiters vorweisen (zum Beispiel durch Zeugenaussagen).
- Absolutes Tabu: In Räumen, die vor allem der privaten Lebensgestaltung dienen, ist Videoüberwachung niemals erlaubt. Dazu zählen Umkleidekabinen, Toiletten oder Schlafräume.
- Übrigens: Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei Videoüberwachung. Ohne seine Zustimmung darf Ihr Chef nicht filmen.
- Daten speichern: Videoaufnahmen müssen wieder gelöscht werden, sobald der Zweck dafür nicht mehr vorliegt.
Auch Kamera-Attrappen sind unzulässig
Sogar Fake-Kameras, also funktionslose Attrappen, können unzulässig sein, da Mitarbeiter hier nicht erkennen, ob tatsächlich gefilmt wird. Alleine der "Überwachungsdruck" auf den Mitarbeiter kann ausreichen, um Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu begründen.
Gute Arbeitgeber sollten sich also informieren, bevor sie Kameras installieren: Es hängt stark vom Einzelfall ab, ob Videoüberwachung erlaubt ist oder nicht.
Von Andrea Stettner