Diese Frage im Vorstellungsgespräch ist tatsächlich verboten – obwohl sie völlig harmlos wirkt

In Vorstellungsgesprächen erwarten Bewerber leider nicht nur erlaubte Fragen. Eine Bewerbungsfrage wirkt sogar gänzlich harmlos – dabei ist sie verboten.
„Welche Hobbys haben Sie denn so?“ Diese unscheinbare Frage taucht in Vorstellungsgesprächen* immer wieder auf. Doch was viele nicht wissen: Diese Bewerbungsfrage dürfen Personalverantwortliche gar nicht stellen.
Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch
Natürlich wollen Chefs und Personaler ihre Bewerber so gut wie möglich kennenlernen – schließlich soll der Kandidat ja auch ins Team passen. Trotzdem: Die Frage nach den Hobbys gehört zu den unzulässigen Fragen, da sie das Persönlichkeitsrecht des Bewerbers verletzt. Die einzige Ausnahme: Wenn Kenntnisse über das Hobby für die Tätigkeit erforderlich sind. Bewerben Sie sich etwa für die Öffentlichkeitsarbeit eines Karatevereins, dürfen Sie gefragt werden, ob Sie Karate betreiben. Dies dürfte aber wohl in den meisten Fällen nicht zutreffen.
Sollten Sie trotzdem unerlaubt nach Ihrem Freizeitvergnügungen gefragt werden, müssen Sie diese Bewerbungsfrage nicht beantworten oder dürfen sogar lügen. Wenn Sie der Arbeitgeber einstellt und die kleine Schummelei fliegt später auf, hat dies laut des Rechtsportals Anwalt24.de auch keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zur Folge.
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Darum Fragen Personaler nach den Hobbys
Warum interessiert es Chefs überhaupt, ob Bewerber in ihrer Freizeit Schach spielen oder Reiten gehen? Das verrät Ben Clark, Head of Global Talent Acquisition bei Heineken, im Interview mit dem Newsportal BusinessInsider: „Worum es geht, ist, warum Sie Schach mögen oder was Sie am Reiten so interessiert. Im Grunde geht es wirklich darum, zu verstehen, was die Person antreibt und woher ihre Motivation stammt.“ (as) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks.
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Quelle: Anwalt24.de,