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Pflegekräfte auf Grobheiten ansprechen

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Bemerken Angehörige von Pflegebedürftigen Anzeichen für Gewalt, sollten sie tätig werden. Foto: Mascha Brichta/dpa-tmn
Bemerken Angehörige von Pflegebedürftigen Anzeichen für Gewalt, sollten sie tätig werden. Foto: Mascha Brichta/dpa-tmn © Mascha Brichta

Zimperlich geht es in der Pflege nicht immer zu. Aber es gibt Grenzen. Und wenn Pflegekräfte sie überschreiten, sollten Angehörige nicht wegschauen. Doch wie reagiert man in so einer Situation?

Berlin (dpa/tmn) – Wer schroffes Verhalten oder Handgreiflichkeiten von Pflegekräften beobachtet, sollte das nicht ignorieren. Man sollte die Person möglichst unter vier Augen darauf ansprechen.

Wichtig ist, bei allem möglichen Ärger über die Situation sachlich zu bleiben und deutlich zu machen, dass sich das nicht wiederholen dürfe. Dazu rät das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP).

Eine weitere Möglichkeit ist, die Beobachtungen zeitnah der Leitung der Einrichtung oder des Pflegedienstes zu schildern. Folgt daraufhin keine angemessene Reaktion, sind die Träger der Organisation oder die Geschäftsführung weitere Anlaufstellen, erklären die Experten in einer neuen Broschüre zum Thema Gewalt gegen Pflegebedürftige.

Beschwerden bei verschiedenen Stellen

Beschwerden sind außerdem bei dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, dem Prüfdienst des Verbands der Privaten Krankenversicherung sowie der örtlichen Heimaufsicht oder einer kommunalen Beschwerdestelle möglich. Bei Körperverletzung oder gefährlicher Vernachlässigung sollte man die Polizei rufen.

Gewalt hat viele Facetten und kann nicht nur körperlich erfolgen. Schimpfen, Beleidigen, Bevormunden oder das Ruhigstellen mit Hilfe von Medikamenten zählen ebenfalls dazu.

Hilfe anbieten und dokumentieren

Wer Anzeichen körperlicher Art wie blaue Flecken oder psychischer Natur wie Angst oder Aggression wahrnimmt, sollte Betroffene darauf ansprechen, Hilfe anbieten und alles dokumentieren, also wann man was bemerkt hat. Das kann auch beim Melden helfen.

Gegebenenfalls sollte man körperliche Verletzungen ärztlich in einer rechtsmedizinschen Untersuchungsstelle untersuchen lassen.

© dpa-infocom, dpa:200901-99-384768/2

ZQP-Tipps: Gewalt verhindern (pdf)

Untersuchungsstellen der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin

ZQP: Suchmaske für Pflegeberatungsangebote

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