Neu ab 2023: Was sich ab Januar für Eigentümer und Mieter ändern wird
Jetzt wird alles besser, oder? Das kommt auf die Sichtweise an, denn im neuen Jahr ändert sich auf dem Immobilienmarkt einiges – für Mieter und Eigentümer gleichermaßen.
Ein neues Jahr ist fast schon gleichbedeutend mit Änderungen. Die betreffen 2023 auch Mieter, Vermieter und Immobilienbesitzer. Auf ein paar Dinge muss ab Januar besonders geachtet werden.

Neu ab Januar: das Gebäudeenergie-Gesetz
Das Effizienzhaus 55 (EH 55) gilt ab dem 1. Januar als gesetzlicher Neubaustandard. Der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf wird zudem auf 55 Prozent (EH 55) reduziert. Bisher waren für Warmwasserbereitung, Heizung, Kühlung und Lüftung 75 Prozent (EH 75) als Referenz eingerechnet. Alexander Wiech (Immobilienverband Haus und Garten) sagte gegenüber MyHomebook: „Zur Entlastung der Verbraucher bei den Energiekosten hat die Bundesregierung beschlossen, die im neu justierten Gesetz namens Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) über einen nach BEHG festgelegte jährliche Erhöhung des CO2-Preises auf fossile Brennstoffe für 2023 auszusetzen.“ Damit beträgt der CO2-Preis 30 statt 35 Euro, so der Experte. Außerdem wurden laut Wiech die Brennstoffe Kohle und Abfälle ins CO2-Bepreisungs-System aufgenommen.
Wohngeld-Reform ab Januar
Pünktlich zum Jahresanfang greift auch die laut Bundesregierung „größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands“. Rund zwei Millionen Haushalte könnten dann das neue Wohngeld Plus bekommen. Und das ist fast doppelt so hoch wie bei den bisherigen etwa 600.000 Haushalten, die es erhalten, nämlich 370 Euro im Monat (vorher 180 Euro). Auf der Seite der Bundesregierung schreiben die Experten: „Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Daher können Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringeren Einkommen Wohngeld erhalten.“
Anspruch auf Wohngeld haben:
- Familien
- Alleinerziehende
- Rentner
Kohlendioxid senken und energetischer sanieren: die Klima-Abgabe
Bisher stemmten die CO2-Abgaben vor allem viele Mieter. Ab dem 1. Januar ändert sich das. Dann werden auch die Vermieter bei den Kosten in die Pflicht genommen. Ordentlich ausformuliert spricht man im Beamtendeutsch zukünftig vom Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz. Das im November 2022 beschlossene Gesetz soll helfen, den Kohlendioxid-Ausstoß zu senken und Anreize schaffen, insgesamt Energie zu sparen und Gebäude energetischer zu sanieren.
Mietspiegel ab 2023
Hat ein Ort mehr als 50.000 Einwohner, muss ein Mietspiegel erstellt werden. Einfache Mietspiegel sollen ab Neujahr vorliegen, für qualifizierte Mietspiegel hat man bis Januar 2024 Zeit. Übrigens: Rechnen Vermieter einen Inflationszuschlag trotz Mietspiegel zu den Beträgen, ist das meistens nicht rechtens.
Für ein Jahr beschlossen: Gas- und Strompreisbremse
Von März 2023 bis zum April im Folgejahr soll der Gaspreis auf zwölf Cent pro Kilowattstunde begrenzt werden (brutto) – zumindest für private Haushalte. Und das immerhin für 80 Prozent des Jahresverbrauchs des Vorjahres. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 werden im März rückwirkend angerechnet. Diese Gaspreisbremse für Gas und Wärme gilt für etwa 13 Monate für Mieter und Vermieter gleichwertig.
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Für den gleichen Zeitraum soll auch die Strompreisbremse wirksam sein. Inklusive aller Abgaben, Steuern, Netzentgelte und Umlagen wird der Strompreis brutto für private Verbraucher bei 40 Cent pro Kilowattstunde liegen. Dasselbe gilt für kleine und mittlere Unternehmen, die einen Stromverbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden im Jahr haben. Die Strompreisbremse gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent (gegenüber des Vorjahresverbrauchs). Wie bei der Gaspreisbremse werden Januar und Februar rückwirkend angerechnet.
Jahressteuergesetz: Verbesserung bei der Homeoffice-Pauschale
Mit dem Jahressteuergesetz möchte die Bundesregierung steuerliche Verbesserungen auf den Weg bringen. Dabei greift sie außerdem Vorhaben des Koalitionsvertrages auf, die Bürgerinnen und Bürger steuerlich entlasten sollen. Dazu zählen laut Bundesregierung zum Beispiel:
- Homeoffice-Pauschale – Fortführung und Verbesserung: Für jeden Kalendertag, an dem sie zu Hause arbeiten, können Steuerpflichtige sechs Euro geltend machen. Ab 2023 sind das maximal 1.260 Euro (bisher 600 Euro). Damit sind künftig 210 Homeoffice-Tage berücksichtigt (vorher: 120 Tage mit je fünf Euro). Diese Regelung gilt auch ohne ein extra Arbeitszimmer.
- Photovoltaik-Kleinanlagen: Hier gibt es eine Steuerverbesserung bei der Anschaffung: Freistellung von der Einkommens- und Mehrwertsteuer.
- Wohnungsneubau – Verbesserung bei der Abschreibung: AfA-Satz für Fertigstellungen ab Januar (sechs Monate früher als eigentlich geplant) wird von zwei auf drei Prozent erhöht. Laut Bundesregierung wird außerdem „die Möglichkeit zur Sonderabschreibung im Mietwohnungsneubau reaktiviert und an besonderen Effizienzkriterien ausgerichtet“.
- Erbschaft- und Schenkungssteuer: Vorsicht, hier wurden die Bewertungsgrundlagen angepasst und es können ab Januar 2023 höhere Steuern fällig werden.