„Lockdown light“: Kann ich wegen Corona meine Miete mindern?

Der „Lockdown light“ sorgt wieder für geschlossene Ladentüren – und leere Geldbeutel. Darf wegen Corona die Miete gemindert werden?
„Corona-Lockdown“ im November: Kann ich weniger Miete zahlen?
Update vom 5. November 2020: Während des „Lockdown light“ im November müssen wieder Gastronomien, Hotels und zahlreiche andere Einrichtungen schließen – das sorgt bei vielen Deutschen für finanzielle Engpässe. Doch die Miete mindern lässt sich dadurch nicht, wie die Rechtsanwältin Esther Czasch gegenüber dem Online-Portal Immowelt erklärt. Die Miete könne nur gemindert werden, wenn der Vermieter die Mietsache nicht zur Verfügung stellen kann. Erst dann entfalle die Pflicht, Miete zu zahlen.
Während der ersten Corona-Welle im Frühjahr erklärte die Bundesregierung noch, dass Zahlungsrückstände aus dem Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni den Vermieter nicht zu einer Kündigung berechtigten. Mieter haben noch bis zum 30. Juni 2022 Zeit, die Zahlungsrückstände zu begleichen. Diese Regelung wurde jedoch nicht verlängert – auch nicht für den „Lockdown light“. Die Bundesregierung verweist auf ihrer Webseite darauf, dass Mieter und Vermieter sich in sehr vielen Fällen auf privater Basis einigen konnten.
Wenn Krisenzeiten der Grund für Engpässe oder Ausfälle bei externen Versorgern – wie Strom, Wasser und Heizung – sind, müsse laut Esther Czasch erst geklärt werden, ob der Vermieter dafür gerade stehen muss. Dazu braucht es einen Blick in den Mietvertrag: „In gewerblichen Mietverträgen ist die Haftung des Vermieters für Ausfälle externer Versorger jedoch regelmäßig vertraglich ausgeschlossen“, sagt die Rechtsanwältin laut Immowelt.
Erleichterungen für Mieter in der Coronakrise
Originalmeldung vom 7. April 2020: Die Coronakrise* sorgt bei vielen Menschen für Geldsorgen. Denn Kurzarbeit*, Kündigung* oder schlicht keine Aufträge mehr: Der wirtschaftliche Stillstand in vielen Branchen schlägt bei den Betroffenen finanziell voll durch. Doch die laufenden Kosten wollen bezahlt werden. Zum Beispiel die Miete.
Denn: Entsteht ein Zahlungsrückstand von mehr als einer Monatsmiete, darf der Vermieter grundsätzlich fristlos kündigen, wie der Deutsche Mieterbund klarstellt. Auf den Grund, warum der Mieter nicht zahlen konnte, komme es dann nicht mehr an.
Zum Glück gibt es für Mieter* eine gute Nachricht: Wer aufgrund der derzeitigen Situation zum Beispiel seinen Job verloren hat und Probleme mit der Mietzahlung bekommt, muss nicht fürchten, auch nun noch die Wohnung zu verlieren.
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Neues Gesetz soll Mietern in der Wirtschaftskrise helfen
Denn Bundestag und Bundesrat haben ein Gesetz beschlossen, das Mietern helfen soll. Danach darf ihnen nicht gekündigt werden, wenn sie bis Ende Juni wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten geraten. "Dafür müssen sie ihrem Vermieter allerdings glaubhaft machen, dass das tatsächlich an der Virus-Pandemie liegt", sagt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
Worauf Mieter jedoch achten sollten: "Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete bleibt im Grundsatz bestehen", erklärt Hartmann. "Mieter sind die Summe also weiter schuldig." Begleichen müssen sie ihre Schulden innerhalb der kommenden zwei Jahre - also bis spätestens Juni 2022.
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Keine gute Idee: Die Miete einfach nicht zu überweisen
Jetzt einfach die Miete nicht zu überweisen, ist zudem keine gute Idee. "Sie müssen den Vermieter schon darüber informieren, dass Sie derzeit nicht zahlen können", sagt Happ. Wer das nicht macht, riskiert nämlich trotzdem die Kündigung. Denn der Schutz des neuen Gesetzes greift ausdrücklich für diejenigen, die von der Corona-Krise betroffen sind. "Den Nachweis muss ich von mir aus erbringen", sagt Happ.
Vermieter dürfen nicht zu viele Nachweise verlangen
Und wie? "Einen Offenbarungseid müssen Sie nicht leisten", sagt Happ. "Aber einen Zusammenhang mit der derzeitigen Lage muss man dem Vermieter schon darlegen." Das kann auf vielen Wegen geschehen, zum Beispiel durch die Vorlage der Kündigung des Arbeitgebers oder Absagen von Projekten oder Veranstaltungen oder einem Kontoauszug, aus dem hervorgeht, dass kein Geld mehr eingeht.
"Vermieter dürfen aber auch nicht zu viele Nachweise verlangen", zitiert die Deutsche Presse-Agentur Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. "Eine eidesstattliche Versicherung sollten Mieter besser nicht abgeben, auch wenn das Gesetz diese Möglichkeit nennt", sagt sie. "Das kann später ein Nachteil sein."
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ahu