Ausgangsbeschränkungen - Muss ich meinen Umzug verschieben?

Die bundesweiten Beschränkungen aufgrund des Coronavirus sorgen bei Bürgern für viele Fragen. Darf zum Beispiel noch ein Umzug vorgenommen werden?
- Bundesweite Beschränkungen sollen die Ausbreitung des Coronavirus* mindern.
- Was bedeutet das für meinen geplanten Umzug?
- Hier finden Sie die bisher bekannten Regelungen.
Viele Deutsche werden durch die Ausgangsbeschränkungen vor ein Problem gestellt. Manche müssen plötzlich Kurzzeit arbeiten und verdienen weniger Geld, andere machen sich nun sorgen, um einen von langer Hand geplanten Umzug. Schließlich will der Nachmieter auch möglichst bald in die neue Wohnung und Umzugsunternehmen sind bereits organisiert. Muss nun alles abgeblasen werden?
Bundesweite Beschränkungen: Wie wirkt sich das auf meinen Umzug aus?
Ein Umzug an sich ist schon mit viel Stress verbunden - in Zeiten des Coronavirus* wird einem diese Aufgabe nicht erleichtert. Seit dem 21. März gelten in Bayern Ausgangsbeschränkungen, während Bundeskanzlerin Angela Merkel am Sonntag nachzog und bundesweite Beschränkungen des öffentlichen Lebens verkündete. Diese gleichen sich zu großen Teilen - mit der Ausnahme, dass in Bayern in der Öffentlichkeit kein Kontakt zu Personen außerhalb des eigenen Haushaltes erlaubt ist, während die bundesweite Regelung vorsieht, dass der Kontakt zu genau einer Person erlaubt ist, mit der man nicht zusammenlebt.
Umzug zu Zeiten des Coronavirus in Bayern
Wer nun einen privaten Umzug geplant hat, steht damit vor einem Problem: Schließlich werden dazu meist Familie und Freunde als Hilfe geladen. Die Ausgangsbeschränkungen machen dem jedoch einen Strich durch die Rechnung. Die Bayerische Staatsregierung erklärt nämlich in einem FAQ, was bei einem Umzug während der Ausgangsbeschränkungen erlaubt ist:
"Jeder ist angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Der Abschluss eines Mietvertrages und eine Wohnungsübergabe sind nicht explizit verboten. Wichtig ist zu überlegen, ob der Termin jetzt stattfinden muss oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann. Wenn nicht, ist bei einem Zusammentreffen z. B. zwischen Mieter und Vermieter bei der Wohnungsübergabe auf den Mindestabstand von 1,5 m zu achten. Die bekannten Hygieneregeln (keine Hände schütteln, Hände waschen) sollten unbedingt eingehalten werden. Ein Umzugsunternehmen darf den Umzug durchführen, denn berufliche Tätigkeiten sind erlaubt. Keinesfalls sollten 'Freunde und Familie' beim Umzug mit anpacken, sofern sie nicht Angehörige des eigenen Hausstandes sind."
Das heißt: Ein Umzug ist - in Bayern - im Prinzip möglich, solange ein Umzugsunternehmen diesen durchführt oder nur Angehörige des eigenen Hausstandes daran beteiligt sind. Wer einen Umzug mit einem Umzugsunternehmen plant, sollte zudem abklären, ob dieses zum jetzigen Zeitpunkt noch Umzüge durchführt.
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In Allgemeinverfügungen gehen zahlreiche Bundesländer auf die Details der Beschränkungen ein. Zum Beispiel führt Sachsen-Anhalt notwendige Umzüge - ohne weitere Spezifizierungen - als triftigen Grund auf, die eigene Wohnung zu verlassen. Auch die bundesweiten Beschränkungen machen es Menschen möglich unter ähnlichen Rahmenbedingungen wie in Bayern einen Umzug durchzuführen - sofern die Notwendigkeit glaubhaft dargestellt werden kann.
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