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Kann ich bei übermäßiger Hitze in der Wohnung die Miete mindern?

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Von: Franziska Kaindl

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In der Wohnung suchen viele Schutz vor der Hitze draußen – doch was, wenn gerade dort die Temperaturen am höchsten sind? Habe ich ein Recht auf Mietminderung?

Was die Mietminderung bei übermäßiger Hitze in der Wohnung angeht, sind sich viele Gerichte uneinig. Denn es gibt keine allgemeine gesetzliche Regelung, die eine Mietminderung um eine bestimmte Prozentzahl festlegt, sobald unerträgliche Temperaturen in der Wohnung herrschen. Doch damit Sie überhaupt etwas bei Ihrem Vermieter bewirken können, müssen einige Kriterien erfüllt sein.

Wer tagsüber mehr als 26 Grad in der Wohnung ertragen muss, hat womöglich Chancen auf eine Mietminderung.
Wer tagsüber mehr als 26 Grad in der Wohnung ertragen muss, hat womöglich Chancen auf eine Mietminderung. © dpa/Franziska Kraufmann

Diese Faustregeln gelten bei hohen Temperaturen in der Wohnung

So gelten in Arbeitsstätten die sogenannten Technischen Regeln, welche vorgeben, dass die Raumtemperaturen nicht höher als 26 Grad sein dürfen. Laut Anja Franz, Sprecherin des Mietervereins München, kann diese Grenze auch auf Mietwohnungen übertragen werden. "Da es sich bei Temperaturen über 26 Grad in der Wohnung um eine Beeinträchtigung der Wohnqualität und somit um einen Mangel handeln dürfte, kann der Mieter auch die Miete mindern", erklärt sie gegenüber dem Online-Portal Immowelt.

Außerdem legten die Oberlandesgerichte Hamm und Rostock vor einigen Jahren fest, dass die Innentemperaturen an heißen Tagen sechs Grad unter den Außenwerten liegen sollten (Az.: 30 U 131/06 und Az.: 3 U 83/98).

Um Temperaturüberschreitungen beweisen zu können, müssen Mieter einen Zeugen benennen oder ein Thermometer nutzen, welches die Höchsttemperaturen aufzeichnet und speichert.

Diese Entscheidungen trafen Gerichte zu ähnlichen Fällen

Ob Sie eine Mietminderung bewirken können, ist an viele Kriterien gekoppelt und wird von Fall zu Fall unterschiedlich bewertet. So entschied das Amtsgericht Hamburg, dass tagsüber eine Temperatur von 30 Grad in der Wohnung dem Bewohner nicht zuzumuten ist und sprach dem Mieter eine Mietminderung von 20 Prozent zu (Az.: 46 C 108/049).

Wer in einer Dachgeschosswohnung lebt, hat allerdings schlechte Karten. Schließlich müssten sich Mieter laut dem Amtsgericht Leipzig (Az.: 164 C 6049/04) schon vorher bewusst sein, dass sich Wohnräume unter dem Dach stärker erhitzen als andere. Deshalb seien Temperaturen von 30 Grad Celsius hinzunehmen.

Auch interessant: Kündigung wegen Eigenbedarf? Sperrfrist schützt Mieter.

Übermäßige Hitze: So gehen Sie gegenüber dem Vermieter vor

Zeigen Sie den Mangel schnellstmöglich bei Ihrem Vermieter an und bitten Sie um die Beseitigung des Problems. Dies können Sie schriftlich per Einschreiben erledigen oder dem Vermieter persönlich mit Zeugen mitteilen – um später nachweisen zu können, dass der Mangel zur Kenntnis genommen wurde. Dabei sollten Sie zudem eine Frist setzen.

Wenn der Vermieter nach Ablauf dieser Frist noch nicht gehandelt hat, darf die Miete gekürzt werden. Allerdings würde die Mietminderung auch nur für die Tage im Monat gelten, an denen es besonders heiß war – und nicht gleich für den gesamten Monat, wie Anja Franz erklärt.

Zudem sei es Sache des Vermieters, auf welche Art und Weise er für Hitzeschutz sorgt. So könnten Mieter nicht auf bestimmte Maßnahmen plädieren – wie zum Beispiel eine entsprechende Dämmung. Schließlich würden auch Markisen, Jalousien oder eine Klimaanlage für Abhilfe sorgen. Möchte der Mieter selbst Hand anlegen und für einen Wärmeschutz sorgen, muss zuvor die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden.

Passend dazu: Schwüle Hitze in der Wohnung? Das können Sie dagegen tun.

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