Kann der Mieter zusätzlichen Einbruchschutz verlangen?

Einbruchshemmende Türen, Sicherheitsschlösser und Türspione: Zahlt der Mieter zusätzliche Maßnahmen zum Einbruchsschutz?
Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist in den letzten Jahren wieder angestiegen. Deshalb fragen sich Mieter nicht zu Unrecht, wie sie Ihr Zuhause vor Einbrüchen schützen können. Ist der Vermieter dazu verpflichtet die Wohnung sicherheitstechnisch nachzurüsten?
Was muss ich bei der Aufrüstung des Einbruchschutzes beachten?
Laut Deutschem Mieterbund kann der Mieter nicht vom Eigentümer verlangen, dass er in den Einbruchschutz der Wohnung investiert. Das betrifft Schlösser, einbruchshemmende Fenster und Türen, Türspione, Gegensprechanlagen oder Bewegungsmelder. Sollte Ihr Vermieter von sich aus Neuerungen vornehmen, gelten diese als Wohnwertverbesserungen - in dem Fall darf er die jährliche Miete um 11 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.
Eigene bauliche Maßnahmen immer mit dem Vermieter absprechen
Sollten Sie die Verbesserung der Wohnungssicherheit aus eigener Tasche vornehmen wollen, müssen Sie zuerst die Erlaubnis Ihres Vermieters einholen. Bei kleineren baulichen Maßnahmen, wie beispielsweise einem Türspion, ist er verpflichtet zuzustimmen. Außerdem ist es ratsam mit dem Vermieter zu besprechen, was mit den Maßnahmen nach Ihrem Auszug passieren soll. Möchte er sie wieder ausbauen, müssen nämlich Sie dafür aufkommen.
Deutscher Mieterbund empfiehlt eine Modernisierungsvereinbarung
Am besten fahren Sie nach Meinung des Deutschen Mieterbundes mit einer sogenannten Modernisierungsvereinbarung zwischen beiden Parteien. Dort können Sie festlegen, was Ihnen als Mieter an Baumaßnahmen gestattet ist und dass diese später beim Umzug nicht beseitigt werden müssen. Es ist zudem möglich, eine Entschädigungszahlung mit dem Vermieter auszuhandeln, wenn die eingebauten Sicherheitsmaßnahmen in der Wohnung verbleiben.
KfW senkt die Fördergrenze für Einbruchschutz
Maßnahmen zum Einbruchsschutz werden von der "Kreditanstalt für Wiederaufbau" (KfW) gefördert. Zum 21. März. 2017 wurde die Fördergrenze von 2.000 Euro auf 500 Euro herabgesetzt, weshalb nun auch kleinere Aufrüstungen schon mitfinanziert werden können. Hier finden Sie weitere Infos zur neuen KfW-Förderung.
Bei weiteren Fragen zum Thema Einbruchschutz gibt es hier eine umfassende Übersicht.
Von Franziska Kaindl