Krach im Haus: Was können Mieter gegen Lärm unternehmen?

Ein ruhiger Abend nach einem anstrengendem Arbeitstag? Fehlanzeige - denn die Nachbarskinder toben wild durch die Wohnung. Wie ist die Rechtslage bei Ruhestörung?
Gründe für Ruhestörung unter Mietern gibt es viele: Stöckelschuhe im Treppenhaus, schreiende Kinder im Innenhof, ein streitendes Ehepaar. Doch was müssen Mieter hinnehmen? Wann ist eine Mietminderung zulässig? Was fällt in die Pflicht des Vermieters? Und welche rechtlichen Schritte können Betroffene einleiten?
Ruhezeiten im Mehrfamilienhaus
Mieter müssen die Ruhezeiten im Haus beachten. Das betrifft zum einen die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr. Sie ist im jeweiligen Landesimmissionsschutzgesetz geregelt.
Außerdem kann die Hausordnung oder der Mietvertrag weitere Ruhezeiten vorschreiben, wie der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) in München mitteilt. Viele schreiben beispielsweise Ruhezeiten zwischen 13 und 15 Uhr sowie 22 bis 7 Uhr vor. Während der Ruhezeiten ist maximal Zimmerlautstärke gestattet. An Sonn- und Feiertagen gilt das den ganzen Tag.
Streitfall spielende Kinder: Was sagt die Rechtssprechung?
Ein häufiger Grund für Streit unter Mietern sind tobende Kinder - egal ob im Haus oder im Innenhof. Besonders in Mehrfamilienhäusern gibt es deswegen häufig Streit zwischen Familien mit und ohne Kinder, wie merkur.de berichtet. Eine unangenehme Situation, auch für Vermieter, die zwischen die Fronten geraten. Der VdW Bayern rät den betroffenen Mietern zum Dialog. Gegenseite Rücksichtnahme und Verständnis könne das Zusammenleben spürbar erleichtern.
Auch bei Kleinkindern müssen Nachbarn tolerant sein. „Weinende und schreiende Babys muss man hinnehmen als Mitmieter. Da ist es auch egal, wie hellhörig das Haus ist", wird Inka-Marie Storm vom Eigentümerverband Haus und Grund in Berlin bei merkur.de zitiert.
Die Rechtsprechung ist bei spielenden Kindern verständnisvoll. Geräusche auf dem Spielplatz seien üblich und von der Hausgemeinschaft hinzunehmen ist. Diese Lärmbelästigung berechtigt betroffene Mieter nicht zu einer Mietminderung, wie das Landgericht Heidelberg in einem Urteil entschieden hat.
Kein Grund für fristlose Kündigung
Entwarnung für alle Eltern: Wenn die Kinder auf dem Garagenhof spielen, ist das kein Grund für eine fristlose Kündigung. Das hat das Landgericht Wuppertal entschieden. Ein Garagenhof fordere Kinder ja geradezu heraus, dort mit Bobbycars zu spielen, meinte der Richter. Da der Kinderlärm weder über die Abendstunden hinausgegangen sei, noch die Nachtruhe gestört wurde, müssten die Nachbarn den Lärm der Kinder hinnehmen.
Wann ist eine Mietminderung zulässig?
Falls die Grünanlage beim Haus von sämtlichen Kindern der Nachbarschaft als Bolzplatz genutzt wird, ist eine Mietminderung zulässig. Wenn der Vermieter kein entsprechendes Verbotsschild anbringt, sieht das Amtsgericht Frankfurt eine Mietminderung von fünf Prozent für angebracht.
Lärm aus der Nachbarwohnung: Mietminderung möglich
Wenn die Nachbarn regelmäßig während den geregelten Ruhezeiten lärmen, kann auch dies eine Mietminderung rechtfertigen. So entschied das Langericht Berlin in einem Gerichtsurteil.
In dem verhandelten Fall stritten die Nachbarn teils schon in den frühen Morgenstunden oder spät in der Nacht lautstark. Sie knallten die Türen zu, polterten, trampelten und drehten die Fernseher auf volle Lautstärke auf. Die Nachbarn wollten das irgendwann nicht mehr ertragen und verklagten ihren Vermieter. Sie bekamen Recht - und konnten ihre Miete herabsetzen.
von Felix Mildner