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Lärm in der Nachbarschaft: Was kann ich tun?

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Von: Franziska Kaindl

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Mieter wollen ihre Ruhe.
Mieter wollen ihre Ruhe. © dpa

Lautes Stampfen, quengelnde Kinder und Partys auf dem Balkon: Das Leben in einer Mietwohnung birgt oft mehr Ärgernisse als gedacht. Welche Rechte haben Mieter?

Beim Abschluss des Mietvertrags erhalten Sie nicht nur die Genehmigung, den Wohnraum zu nutzen, sondern bekommen zahlreiche Nachbarn, die mehr oder minder willkommen sind, gratis dazu. Denn wenn es einen Grund für Streitereien mit den anderen Mietern in Ihrem Haus gibt, dann ist es das Thema Lärmbelästigung. Manches müssen Sie widerspruchslos hinnehmen - es gibt aber auch Fälle, in denen Sie rechtliche Wege einleiten können.

Ab wann ist es Lärmbelästigung?

Ob eine Lärmbelästigung vorhanden ist, entscheidet immer der Einzelfall wie die Deutsche Anwaltsauskunft schreibt. Bei leichten Geräuschen wie Schritten aus benachbarten oder über Ihnen liegenden Wohnungen stehen Ihre Chancen auf Rechtsschutz zum Beispiel schlecht. Diese Geräusche sind nicht zu vermeiden und müssen deshalb akzeptiert werden. Erst wenn der Lärm so unerträglich wird, dass die Nutzung des Wohnraums nicht mehr zumutbar ist, kann der Mieter auf Zuspruch vom Gericht hoffen - dieses entscheidet dann, ob und was Ihnen als Entschädigung zusteht.

Allgemein hat der Gesetzgeber Ruhezeiten festgelegt: Je nach Bundesland reichen diese von 22 Uhr bis 6 oder 7 Uhr morgens. Zur Mittagszeit soll entweder zwischen 12 und 14 Uhr oder 13 und 15 Uhr Ruhe herrschen. Beachten Sie außerdem die Hausordnung, die Ihr Vermieter vorgibt.

Lärmbelästung: Diese Geräusche müssen Sie hinnehmen

Es gibt zahlreiche Geräuschquellen in einem Mietshaus und manche davon müssen einfach akzeptiert werden. Dazu gehören:

Lärmbelästung: Bei diesen Geräuschen dürfen Sie sich beschweren

Bei bestimmtem Lärm zeigen Mieter oft wenig Verständnis - zurecht. Folgende Geräusche müssen nicht hingenommen werden:

So müssen Sie bei einer Lärmbelästigung vorgehen

Eigentlich gilt für alle Arten von Lärmbelästigung, dass Sie nach erfolgloser Verhandlung mit dem Nachbarn auf Unterlassung klagen oder Beschwerde bei Ihrem Vermieter einreichen dürfen. Laut Paragraph 536 des Bürgerlichen Gesetzbuches können Sie bei einem Mangel an der Wohnung, "der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt" sogar eine Mietminderung fordern - dazu gehört auch Lärmbelästigung.

Diese sollten Sie am besten mit Zeugen belegen können. Das bisher von Gerichten geforderte Lärmprotokoll brauchen Sie bei dauerhafter Geräuschkulisse nicht mehr anlegen.

Mietminderung & Co: Was Ihnen zusteht

Bei dauerhafter Belästigung steht Ihnen eine Mietminderung vom Vermieter zu. Das heißt, Sie dürfen einen Teil der Bruttowarmmiete behalten. Dem geht aber voraus, dass Sie den Mangel beim Vermieter angezeigt haben, am besten schriftlich. Wie hoch der Betrag ist, hängt vom Einzelfall ab.

In ganz heftigen Fällen kann der Vermieter sogar noch härter durchgreifen: "Das kann bis zur fristlosen Kündigung des Störers gehen", erklärt Mietrechtsexpertin Beate Heilmann. Normalerweise wird Ihr Mieter aber versuchen, die Wogen zu glätten und ist zunächst dazu verpflichtet den lauten Nachbarn auf seine Geräuschkulisse aufmerksam zu machen. Denn es ist auch im Interesse des Vermieters für Ruhe im Haus zu sorgen, wenn er keine Mietminderung riskieren will.

Ihre Nachbarn stören Sie nicht nur mit Lärmbelästigung? Hier finden Sie weitere Typen von Nachbarn, die Mietern gehörig auf die Nerven gehen.

Von Franziska Kaindl

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