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Laub vom Nachbarn im Garten: Wer muss es entfernen?

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Von: Franziska Kaindl

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Wer muss das Laub des Nachbarn entfernen?
Wer muss das Laub des Nachbarn entfernen? © dpa/Arne Dedert

Am Entfernen von Laubhaufen im Garten haben nur die wenigsten Spaß. Kann die Arbeit auf den Nachbarn abgeschoben werden, wenn die Blätter von seinen Bäumen stammen?

Während sich die meisten Menschen über die herbstlich gefärbten Blätter von Bäumen und Sträuchern freuen, sieht das schon ganz anders aus, wenn diese plötzlich haufenweise das eigene Grundstück bedecken. Insbesondere, wenn der Großteil des Laubes gar nicht von der eigenen Bepflanzung, sondern von Nachbars Bäumen in den eigenen Garten weht, kann es schnell zu Streitigkeiten kommen. Kann vom Nachbarn verlangt werden, dass er das herabgefallene Laub auch vom eigenen Grundstück entfernt?

Laub vom Nachbarn im Garten: Was sagt das Gesetz?

Was die Entsorgung von Laub angeht, gibt es kein bundesweites Gesetz, dass die Aufteilung dieser Aufgabe regelt. Stattdessen müssen Sie sich an bisherigen Urteilen zu diesem Thema entlanghangeln und die verschiedenen Regelungen, die in Ihrem Bundesland gelten, nachschlagen. Generell sind aber in Nachbarschaftsgesetzen Grenzabstände festgelegt, nach denen Bäume in deutlichen Abstand zur Grundstücksgrenze gepflanzt werden müssen.  

Sind diese Grenzen nicht eingehalten, können Sie eventuell die Fällung des Baumes durchsetzen, der Ihr Grundstück mit Laub bedeckt. Auch hier gibt es je nach Bundesland verschiedene Regelungen. Um Erfolg zu haben, sollte es sich bei dem Baum jedoch um eine Neuanpflanzung handeln und die Beeinträchtigung über ein normales Maß hinausgehen. Bei älteren Bäumen und wenn Sie diese zuvor schon länger geduldet haben, stehen Ihre Chancen eher schlecht.

Wenn Sie sich an dem Überwuchs eines Baumes stören, der in Ihr Grundstück ragt, so ist der Nachbar verpflichtet, diesen bis an die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Dazu müssen Sie ihm eine Frist setzen - erst wenn diese verstreicht, dürfen Sie selbst die Äste stutzen.

Auch interessant: So vermindern Sie das Zeckenrisiko in Ihrem Garten.

Bekomme ich Ausgleichszahlungen vom Nachbarn bei Laub im Garten?

Den Nachbarn selbst werden Sie jedoch in den seltensten Fällen dazu zwingen können, das Laub von Ihrem Grundstück zu kehren. Unter gewissen Umständen steht Ihnen jedoch ein finanzieller Ausgleich - die sogenannte Laubrente - zu. Die Hürde dafür ist allerdings sehr hoch und Sie müssen beweisen können, dass mit den Laubfall eine wesentliche Beeinträchtigung Ihres Grundstücks einhergeht, die über das übliche Maß in Ihrem Ort hinausgeht.

So haben Sie zum Beispiel kein Glück, wenn Sie in einer baumreichen Gegend wohnen und der Laubfall deshalb nicht über das einem "durchschnittlich empfindenden und denkenden verständigen Durchschnittsbenutzer" zumutbare Maß hinausgeht. Dies bestätigte das Amtsgericht München in einem Urteil von 2013 (Az. 114 C 31118/12).

Auch generell ist mit keinen Entschädigungen durch Laubfall zu rechnen - ob er nun von Bäumen durch den Nachbarn oder der Gemeinde stammt. So entschied das Landgericht Stuttgart schon 1980 in einem Urteil (Az. 13 S 15/80), dass "pflanzliche Einwirkungen, die auf Naturkräfte zurückzuführen sind", nicht verboten werden können und deshalb auch keine Entschädigung nach sich ziehen. In den meisten Fällen müssen Anwohner das Laub von benachbarten Bäumen also hinnehmen.

Hier erfahren Sie alles, was Sie zur Laubeseitigung wissen müssen.

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