Mieterstrom: So profitieren Sie von der Energiewende

Mieter können ab nun indirekt von der Energiewende profitieren. Durch ein neues Gesetz können Vermieter die Förderung für Solarstrom auf die Miete umlegen.
Das Kabinett ist mit einem Beschluss zum "Mieterstrom"-Programm der Energiewende in den Haushalten einen Schritt nähergekommen. Dabei sollen die Mieter künftig von Solaranlagen oder Blockheizkraftwerken ihrer Wohnhäuser profitieren können.
Der Gedanke dahinter: Für den Vermieter soll es sich lohnen, eine Solaranlage auf dem Dach zu installieren und den Strom an seine Mieter zu liefern. Das gab Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) bekannt. Das Potenzial für Mieterstrom umfasst laut einem Gutachten des Wirtschaftsministeriums bis zu 3,8 Millionen Wohnungen.
Jeder Mieter kann selbst entscheiden, ob er verfügbaren Mieterstrom beziehen will, oder einen anderen Strom-Anbieter wählt. Verbraucherschützer und der Mieterverein kritisierten jedoch, dass die Ungleichbehandlung von Hauseigentümern und Mietern bestehen bleibe.
Mieterstrom: Was steckt dahinter?
Die Regierung definiert das Mieterstrom-Programm folgendermaßen: "Als Mieterstrom wird der Strom bezeichnet, der in einer Solaranlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und ohne Nutzung des Netzes der allgemeinen Versorgung an Letztverbraucher in diesem Wohngebäude (insbesondere Mieter) geliefert und im Gebäude verbraucht wird."
Was ist der Vorteil für die Vermieter?
Durch die geringeren Nebenkosten steigern Vermieter die Attraktivität der Immobilie. Gewerbliche Mieter können dadurch auch eine bessere CO2-Bilanz ausweisen, wie die Forschungseinrichtung "Institut Wohnen und Umwelt" mitteilt.
Förderung von Mieterstrom: Wie hoch ist der Zuschlag?
Laut Zypries soll der Zuschlag zwischen 2,75 Cent und 3,8 Cent pro Kilowattstunde betragen - je nach Größe der Solaranlage und der jeweiligen Anlagen. Der Strom, der nicht von den Mietern verbraucht wird, wird ins Netz eingespeist. Die Förderung könnte laut Wirtschaftsministerium noch in diesem Jahr beginnen.
"Mit der Förderung von Mieterstrom bringen wir die Energiewende in die Städte und beteiligen die Mieter an der Energiewende", sagte Zypries. Um die Versorgung der Mieter sicherzustellen, werden sie mit vorhandenem Strom aus dem Netz versorgt, falls die eigene Anlage nicht genug liefert.
Der Mieterstromzuschuss soll im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert werden.
Mieterstrom: Kritik von Verbraucherschutz und Mieterverein
Der Bundesverband der Verbraucherzentrale sowie der Mieterbund bemängelten, dass sich Eigentümer mit einer Solaranlage auf dem Dach nach wie vor "deutlich günstiger" selbst mit Ökostrom versorgen können. Die Bundesregierung habe es verpasst, Mieterstrom finanziell in gleicher Höhe wie von Eigentümern selbst genutzten Solarstrom zu fördern. Außerdem dürfe es dabei keine Abnahmeverpflichtung für Mieter geben.
Der Branchenverband "Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft" (BDEW) warnte davor, dass die Mehrheit der Mieter von dem geplanten Mieterstrommodell nicht profitieren würde. Denn "wenige privilegierte Haushalte" würden von Abgaben befreit, viele andere zahlten jedoch drauf.
Auch der Verband kommunaler Unternehmen sprach sich dafür aus, das Umlagen- und Entgeltsystem grundlegend zu überarbeiten, "um in Zukunft eine faire Lastenverteilung sicherzustellen." Das Mieterstromgesetz dürfe auch nicht dazu führen, dass Unternehmen der Wohnungswirtschaft gegenüber Energieversorgern bevorzugt werden.
Großes Interesse an Mieterstrom seitens der Vermieter
Das Interesse an Mieterstrom ist laut einer Umfrage groß. 66 Prozent der befragten Mieter könnten sich vorstellen, eigenen Strom vom Dach zu beziehen. Jeder sechste Mieter würde sich dagegen entscheiden. Das ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag des Öko-Energieanbieters Lichtblick.
afp/dpa/mil