Seit Jahren bezweifelt der Vermieterverband Haus + Grund München die Korrektheit des Münchner Mietspiegels. Jetzt geht es gegen die Landeshauptstadt vor Gericht. Der Vorwurf: Datenvernichtung, um zu vertuschen.
Nach Meinung von Haus + Grund sind die dort ausgewiesenen örtlichen Vergleichsmieten viel zu niedrig angegeben und werden künstlich auf diesem Niveau gehalten, aus politischen Gründen. Haus+ Grund-Vorsitzender Rudolf Stürzer wirft dem Sozialreferat jetzt vor, auch ungesetzliche Mittel zu verwenden, um so den Mietmarkt zu regulieren.
Sinkende Renditen
Angesichts der galoppierenden Kaufpreise in München ist die Aufregung bei Kapitalanlegern und Vermietern verständlich. Denn die Mieten steigen weit weniger schnell als die Kaufprei-se, was die Rendite ganz erheblich drückt. Wenn dann die eigentlich zu erzielende marktübliche Miete wegen des Mietspiegels nicht realisierbar ist, wirkt sich das nochmal negativ auf die Rendite aus. Die ist aber der Motor des freien Mietwohnungsmarktes.
Markt in Gefahr
Und den sieht Stürzer in Gefahr: „Nach der neuesten Ausgabe des Städtischen Wohnungsmarktbarometers betragen die in den letzten vier Jahren vor der Datenerhebung zum Münchner Mietspiegel 2015 abgeschlossenen Neuvertragsmieten durchschnittlich 14,89 €/qm. Dieser Wert deckt sich nicht nur mit unseren Erfahrungen, sondern auch mit den umfangreichen Erhebungen des Immobilienverbandes Deutschland (IVD-Süd). Im Gegensatz dazu beträgt die durchschnittliche Neuvertragsmiete der 1.450 laut Sozialreferat in den Mietspiegel 2015 eingeflossenen Neuver-mietungen der letzten vier Jahre 11,68 €/qm.“
Gelöschte Daten, falsche Daten
Sein Vorwurf: Die Daten zur Erstellung des Mietspiegels wurden unerlaubterweise gelöscht. Und: In den Mietspiegel fließen auch niedrige Wohnungsmieten ein, die da nichts verloren haben, etwa für Sozialwohnungen oder Genossenschaftswohnungen. Das verstoße gegen die aktuelle Rechtsprechnung, so Stürzer. Daher will der Rechtsanwalt nun gerichtlich klären lassen, ob „ob die Stadt zur Wiederherstellung der rechtswidrig gelöschten Daten und zur Erteilung der geforderten Informationen verpflichtet ist“.
von Gottfried Moeckl