Bombastische Weihnachtsbeleuchtung beim Nachbarn: Was tun, wenn die blinkenden Lichter mich nerven?
Festliche Weihnachtsbeleuchtung ist nicht immer ein Grund zur Freude. Nicht selten fühlen sich Nachbarn von blinkenden Lichtern gestört. Was ist rechtlich erlaubt?
Ein Weihnachtsmann im Garten, blinkende Lichterketten am Balkon – viele lieben es, ihr Haus zur Weihnachtszeit ausgiebig zu beleuchten, auch wenn die Weihnachtsbeleuchtung viel Strom frisst. Doch nicht jeder kann sich über die teils grellen Lichter freuen. Wenn beim Nachbarn der Rentierschlitten etwa bis ins Wohnzimmer leuchtet, fühlt sich so mancher empfindlich gestört. Doch wie viel Weihnachtsdeko ist erlaubt – und was kann man als genervter Nachbar dagegen unternehmen?

Festliche Weihnachtsbeleuchtung darf nicht verboten werden – solange sie sich im Rahmen hält
Tatsächlich darf festliche Beleuchtung nicht verboten werden, solange sie sich im Rahmen hält. Das gilt nicht nur für Eigentümer, sondern auch für Mieter. Schließlich gilt Weihnachtsbeleuchtung hierzulande als anerkannte Sitte und wird vor Gericht auch dementsprechend berücksichtigt.
Nachbarn oder Vermieter, die die blinkenden Lichter stören, müssen die Festbeleuchtung deshalb weitgehend tolerieren – zumal die Weihnachtsbeleuchtung ja auch nur für wenige Wochen im Jahr hängt. „Wenn die Weihnachtsbeleuchtung nicht wesentlich heller ist als die sonstige Beleuchtung in der Umgebung – etwa durch Straßenlaternen –, gilt sie gemäß § 906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als unwesentliche Beeinträchtigung, gegen die Nachbarn rechtlich nichts unternehmen können“, informiert das Rechtsportal Advocard.de.
Wann können Nachbarn sich gegen störende Weihnachtsbeleuchtung wehren?
Wie viel Weihnachtsbeleuchtung nun „im Rahmen“ und deshalb erlaubt ist, kann grundsätzlich nicht gesagt werden. Dies ist immer eine Einzelfallentscheidung und hängt unter anderem auch von den örtlichen Immissionsgrenzwerten ab. Wenn die Weihnachtsbeleuchtung jedoch derart grell ist, dass sie Nachbarn beim Schlafen stört oder die blinkenden Lichter den gemütlichen Fernsehabend verderben, können Nachbarn gemäß § 1004 BGB verlangen, dass die Beleuchtung wenigstens zu bestimmten Zeiten ausgeschaltet wird.
Weihnachtsbeleuchtung nachts ausstellen beugt Nachbarschaftsstreit vor
Damit sich aus der liebevollen Weihnachtsbeleuchtung gar nicht erst ein handfester Nachbarschaftsstreit entwickelt, sollte laut Mietrecht.de die Weihnachtsbeleuchtung zwischen 22 Uhr und 6 Uhr abgeschaltet werden. Zu dieser Zeit gilt auch die allgemeine Ruhezeit, die insbesondere dann auch einzuhalten ist, wenn die Weihnachtsdeko auch noch Geräusche und Musik von sich gibt.
Wo darf Weihnachtsschmuck angebracht werden?
Weihnachtsbeleuchtung in der Wohnung, am Balkon oder im Garten müssen also toleriert werden. Mieter dürfen auch die Außenseiten der Wohnungstür festlich schmücken. Anders sieht es aus, wenn Mieter bauliche Veränderungen vornehmen wollen, also etwa in die Außenwand oder Wohnungstür bohren, um die Beleuchtung aufzuhängen. In diesem Fall muss erst die Erlaubnis vom Vermieter eingeholt werden. Vermieter müssen ab 2023 übrigens auch einen Teil der Nebenkosten übernehmen.