Onlinehandel: Probleme mit der Paketzustellung? Ihre Rechte – und worauf Sie achten müssen

Spät, kaputt oder gar nicht: Es gibt viele Möglichkeiten, wie eine Paketzustellung schief gehen kann. Für jedes Problem gibt es aber eine Lösung.
In der Weihnachtszeit herrscht Hochkonjunktur bei der Paketzustellung. Vor allem in diesem Jahr hatten viele Menschen gar keine andere Wahl, als auf den Onlinehandel zurückzugreifen, um ihre Weihnachtsbesorgungen zu erledigen. Denn die verschärfte Pandemie-Situation sorgte dafür, dass kurz vor Weihnachten alle Geschäfte des stationären Handels (ausgenommen derer des täglichen bedarfs) schließen mussten. So wanderten in der Vorweihnachtszeit Millionen Pakete durch Deutschland – wenn alles glatt lief. Denn nicht nur machten sich Cyberkriminelle die Situation zunutze*, auch scheitert die Paketzustellung an menschlichem oder technischem Versagen. Was es in letzterer Situation zu tun gibt erfahren Sie hier.
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Paketzustellung: Ihre Rechte und worauf Sie achten müssen
Die diesjährige Weihnachtszeit ist vorüber – doch noch immer müssen zahllose Pakete zugestellt werden. Sei es, weil Geschenke umgetauscht werden müssen oder das Paket nicht rechtzeitig zu Weihnachten eingetroffen ist. Doch es gibt noch weitere mögliche Probleme: Was, wenn das Paket beschädigt ist? Oder wenn es einfach gar nicht kommt? Welche Rechte gelten und wie Sie auf reagieren können – hier der Überblick:
- Rechtliche Basis: Grundsätzlich haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ein Paket pünktlich geliefert wird. Außer, Sie haben ein bestimmtes Lieferdatum vereinbart und dafür extra bezahlt. Offiziell als verloren gilt ein Paket nach 21 Tagen. Informieren Sie sich, ob Sie über ein Widerrufsrecht verfügen – dann können Sie vom abgeschlossenen Kaufvertrag zurücktreten, wenn Sie nicht länger auf die Zustellung warten wollen.
- Das Paket ist beschädigt: Merken Sie bereits bei der Zustellung, dass Ihr Paket Schäden aufweist, sollten Sie es gar nicht erst annehmen. Stellen Sie die Mängel erst beim Auspacken fest, wenden Sie sich umgehend an den Verkäufer und melden Sie den Schaden. Dieser wird sich dann um einen Ersatz oder eine Rückerstattung kümmern.
- Das Paket kommt gar nicht an: Wie die Verbraucherzentrale Hamburg schreibt, trägt der Verkäufer die Transportgefahr. Kommt ein Paket also gar nicht bei Ihnen an und/oder gilt als verloren, muss dieser sich um eine Erstattung oder einen Ersatz kümmern.
- Ablageorte für Pakete: Wenn Sie zum Zeitpunkt der Paketzustellung nicht Zuhause sind, können Sie mit dem Lieferanten oder dem Verkäufer einen Ablageort vereinbaren. Hier gilt es aber, vorsichtig zu sein: Wird das Paket von dort geklaut oder beispielsweise durch Witterungsverhältnisse beschädigt, sind Sie der Kostenträger. Vereinbaren Sie also nur wirklich sichere und geschützte Ablageorte. Eine Alternative zum Ablageort sind Ihre Nachbarn. Es empfiehlt sich aber, mit diesen die Annahme im Vorfeld zu klären, sonst sind Sie bald selbst der Empfänger eines solchen Schreibens. Stellt ein Zulieferer Ihr Paket allerdings ohne vorherige Vereinbarung oder Absprache an einem Ablageort ab, so trägt der Zulieferer die Kosten für etwaige Schäden oder Verluste.
- Ausnahme Privatverkäufer: Etwas komplizierter gestaltet sich die Situation, wenn Sie eine Lieferung eines privaten Verkäufers (zum Beispiel über eBay) erhalten. Hier tragen Sie die Kosten, wenn das Paket beschädigt oder gar nicht ankommt. Es empfiehlt sich daher, die Ware versichert verschicken zu lassen – dann können Sie sich im Schadensfall an den Lieferantenservice wenden.
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Die Kulanz der Handelsriesen
Die meisten der großen Verkäufer wie Amazon können es sich leisten, bei Problemen mit der Paketzustellung kulant zu sein. Rückerstattungen oder ein Ersatz sind hier erwartbar und normal. Zögern Sie also nicht, etwas Geduld aufzubringen und den Kundenservice zu kontaktieren. Beim Kauf von Waren von Privatpersonen sollten Sie allerdings vorsichtiger sein. Denn die Verkäufer tragen nicht das Transportrisiko, wie es die Handelsriesen tun, und müssen demnach auch nicht für entstandene Transportschäden oder Verluste aufkommen. Ein Versicherung der Lieferung schafft in diesem Fall Abhilfe. (fh)*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.
Quelle: vzhh.de
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