Bis zu 50.000 Euro Bußgeld: Welche Regeln bei einem Osterfeuer im eigenen Garten gelten
Osterfeuer gehören an Ostern vielerorts zur Tradition. Auch im eigenen Garten ist ein solches Feuer möglich. Doch bei Fehlern droht ein saftiges Bußgeld.
Beim Osterfeuer wird traditionell das Ende des Winters und der Beginn des Frühlings gefeiert. Mit Freunden zusammenstehen, essen und trinken – das gehört einfach für viele zum Osterfest dazu. Fällt das örtliche Osterfest aus oder ist in der Gegend keines üblich, wollen viele im eigenen Garten* ein Osterfeuer entzünden. Doch ist das überhaupt erlaubt? Und welche Regeln gelten?

Osterfeuer brauchen eine Genehmigung
Wer ein privates Osterfeuer im heimischen Garten entzünden will, sollte sich zuerst bei seiner Gemeinde erkundigen, ob und wie ein solches Feuer erlaubt ist. Tatsächlich regelt das jede Kommune bzw. Landkreis unterschiedlich. Zudem wurden in den letzten Jahren die Bestimmungen für Osterfeuer verschärft, da es immer wieder zu unkontrollierten Bränden gekommen ist, informiert der Verbraucherschutz Deutschland. Osterfeuer stehen zudem auch wegen der Feinstaubbelastung immer wieder in der Kritik. Wer dennoch ein eigenes Osterfeuer entfachen möchte, muss sich beim zuständigen Ordnungsamt um eine Genehmigung bemühen.
Was muss ich bei einem Osterfeuer im eigenen Garten beachten?
Haben Sie die Genehmigung für ein privates Osterfeuer von der Gemeinde eingeholt, müssen Sie sich an die geltenden Vorgaben zum Brand- und Umweltschutz halten. Dabei sollten Sie folgende Regeln beherzigen:
- Beim Osterfeuer dürfen nur Dinge verbrannt werden, welche die Umwelt nicht zu stark belasten oder die Nachbarschaft durch Rauchbelästigung oder Funkenflug gefährdet. Verwenden Sie nur unbehandeltes, trockenes Holz oder getrocknete Pflanzenreste.
- Das Verbrennen anderer Abfälle, wie behandeltes Holz, Verpackungsabfälle oder Sperrmüll ist dagegen verboten. Auch das Abbrennen von Gartenabfällen ist nicht überall erlaubt. Übriges Laub sollten Sie auch nicht ohne weiteres im Wald entsorgen – Geldstrafen drohen.
- Bevor Sie über Wochen angesammelte Äste oder Reisighaufen anzünden, müssen Sie diese unbedingt umlagern: Tiere wie Igel, Hasen oder Spitzmäuse suchen in solchen Holzstapeln gerne Unterschlupf. Manche Vogelarten brüten sogar darin. Werden ihre Quartiere einfach entzündet, gefährdet das Leben der Kleintiere. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) rät sogar dazu, das Schnittholz erst kurz vor dem Abbrennen aufzuschichten und ältere Haufen gar nicht anzurühren.
- Damit das Osterfeuer nicht zum Großbrand ausartet, sollte die Feuerstelle aus Sicherheitsgründen mindestens 50 Meter von Häusern und Bäumen entfernt sein. Zur Straße wird ein Abstand von mindestens 100 Metern empfohlen. Der Deutsche Feuerwehrverband rät außerdem, eine Zufahrt für Feuerwehr und Notarzt freizuhalten.
- Das Feuer sollte immer unter Aufsicht ausbrennen und möglichst mit einem Eimer Wasser oder Sand gelöscht werden.
Strohballen sind übrigens eine denkbar schlechte Sitzgelegenheit für Osterfeuer – diese können sich allein durch die Hitzeabstrahlung entzünden.
Osterfeuer: In diesem Fall droht ein Bußgeld
Wer ein Osterfeuer entzündet, sollte sich unbedingt an die geltenden Brand- und Umweltschutzauflagen halten. Ansonsten drohen in manchen Bundesländern empfindliche Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Vielleicht reicht Ihnen in diesem Fall auch ein kleines Feuer in einer Feuerschale. Was es dabei zu beachten gilt, lesen Sie hier. (as)*Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.