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Paket verschollen – trotz Zustellbestätigung: Wie Sie nun handeln sollten

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Von: Sophie Waldner

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Eine Zustellbestätigung per Mail wurde versendet, doch das Paket ist nicht auffindbar. Ein Szenario, das mittlerweile viele Menschen kennen sollten. Doch wer haftet?

Nicht immer ist man zu dem Zeitpunkt zu Hause, wenn das Paket ankommen soll. Eigentlich würde der Paketdienst dann am nächsten Tag einen erneuten Zustellversuch unternehmen. Eine andere Möglichkeit wäre, dass die Lieferung in einem Paketshop hinterlegt wird. In beiden Fällen bekommt der Empfänger eine Benachrichtigung. Immer häufiger scheint aber der Fall einzutreten, dass ein Paket als zugestellt markiert wird, obwohl dem gar nicht so ist. Darin heißt es, dass die Lieferung beim Nachbarn abgegeben wurde – dieser hat den Paketboten aber nicht angetroffen. Wo also ist das Paket und wie sollten Sie als Empfänger handeln?

Paketzusteller mit Paketen auf dem Arm.
Trotz einer Zustellbestätigung ist das Paket verschollen. Wer haftet und wie müssen sich Empfänger verhalten? Die Antworten gibt es hier. © Michael Gstettenbauer/Imago

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Paket verschollen: Wer haftet?

Hier gilt es zu unterscheiden, ob der Empfänger einen Ablageort angegeben hat oder nicht. Wurde das Häkchen für die Ablagegenehmigung erteilt, steht der Kunde in der Verantwortung, so Rechtsanwältin Nicole Mutschke gegenüber RTL.de. Ist dieser Genehmigung nicht erteilt wurden, liegt das Transportrisiko beim Versender. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass dieser ein gewerblicher Anbieter ist, so der Verbraucherexperte Ron Perduss. Sollten Pakete eines bestimmten Dienstleisters wiederholt verloren gehen, können Kunden dagegen vorgehen. Zumindest bei den meisten großen Online-Shops, wie der Verbraucherexperte angibt. Er rät zu einer Sperre dieser Dienstleister, denn dann dürfen sie künftig keine Pakete mehr an den Empfänger ausliefern. In den meisten Fällen wird der Paketdienst gar nicht mehr zur Auswahl gestellt.

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Paketbote legt Lieferung vor der Tür ab: Ist das erlaubt?

Die Rechtsanwältin beantwortet diese Frage mit einem klaren Nein. „Ganz grundsätzlich gilt die Übergabe erst als Zustellung. Nur wenn etwas anderes mit dem Paketdienst vereinbart ist, dann kann man das anders machen“, so Mutschke. Eine andere Vereinbarung wäre die Genehmigung, das Paket an einem bestimmten Ablageort abzulegen. Ist diese nicht erteilt wurden, darf der Paketzusteller, die Lieferung nicht vor der Tür ablegen. Mit Beginn der Corona-Pandemie wurden die Bedingungen zum Schutze des Zustellers, als auch des Empfängers angepasst. Dennoch dürfen die Pakete nicht wahllos abgelegt werden.

Egal auf welchem Wege das Paket verloren gegangen ist. In jedem Fall sollten Sie sich zunächst beim Händler melden und dort nach einer Lösung fragen. Oftmals haben sie bessere Möglichkeiten den Paketversand nachzuverfolgen. Darüber hinaus kann der Betrag zurückerstattet werden. (swa) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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