Staubsaugen am Sonntag: Ist das erlaubt?

Wer unter der Woche zu sehr beschäftigt ist, packt gerne am Wochenende den Staubsauger aus – und auch gerne mal am Sonntag. Aber ist das überhaupt erlaubt?
Generell gibt es kein Verbot, am Sonntag den Staubsauger anzuwerfen. Er gehört nämlich zu den typischen Haushaltsgeräten und darf deshalb jederzeit in der Wohnung verwendet werden, wie der Deutsche Mieterbund auf seiner Webseite erklärt.
Staubsaugen am Sonntag ja – aber nur in Zimmerlautstärke
Allerdings kann das Staubsaugen zur Ruhestörung werden, wenn der Lärm über die normale Zimmerlautstärke hinausgeht. Eine genaue Definition von Zimmerlautstärke gibt es leider nicht. Das Landgericht Hamburg erklärt es so: „Erst wenn die Lautstärke über das hinaus geht, was unter Einbeziehung der baulichen Verhältnisse nicht mehr als normales Wohngeräusch in die Nachbarwohnung dringt, wird das Maß der Zimmerlautstärke überschritten“ (317 T 48/95). Solange die Wände also nicht allzu hellhörig sind und der Staubsauger nicht besonders laut ist – was meist bei älteren Modellen der Fall ist –, dürfte das Saugen am Sonntag also nicht zum Problem werden.
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Kein Lärm am Sonntag? Das ist der Hintergrund
Dennoch sollten Sie beachten, dass es festgelegte Ruhezeiten gibt. In der Regel gilt werktags zwischen 22 und 6 bzw. 7 Uhr die Nachtruhe und zwischen 12 und 15 Uhr die Mittagsruhe. Ruhezeiten können aber von Bundesland zu Bundesland sowie von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausfallen. Informieren Sie sich am besten bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt darüber, welche Ruhezeiten in Ihrem Wohngebiet gelten. Meistens gilt der Samstag aber noch als Werktag, sodass im Allgemeinen keine gesonderten Regeln anfallen. Nur an Sonn- und Feiertagen gilt ganztägig die Ruhezeit – mal abgesehen von Geräuschen in Zimmerlautstärke.
Abgesehen davon kann auch der Vermieter in der Hausordnung abweichende Regeln für Ruhezeiten aufstellen. Lesen Sie also vorab nach, was in Ihrem Haus erlaubt ist, bevor Sie am Wochenende mit dem Staubsauger hantieren. (fk)
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