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Rutschgefahr bei Glatteis: Doch welche Streumittel sind vor der Haustür erlaubt?

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Von: Anne Hund

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Eis und Schnee können für glatte Gehwege sorgen. Es gilt die Räum- und Streupflicht. Der Einsatz von Salz als Streumittel ist in den meisten Kommunen verboten.

Wenn es draußen frostig wird, heißt es für viele Bewohner wieder: vor der Haustür Schnee schippen. So übertragen die meisten Kommunen die Räum- und Streupflicht für Gehwege auf die angrenzenden Grundstückeigentümer.

Kein Streusalz verwenden – welche Streumittel sind vor der Haustür erlaubt?

Streusalz kommt wegen seiner schädigenden Wirkung auf die Böden, Pflanzen und das Grundwasser jedoch nicht infrage und ist in den allermeisten Kommunen sogar verboten. Erlaubt sind dagegen Sand, Splitt oder Granulat. Sie machen den gefrorenden Boden griffiger. Wichtig ist, dass man sie großzügig und gleichmäßig streut, um den gewünschten Effekt zu erzielen, und auch die Wegränder nicht vergisst. Umweltexperten raten zudem beim Kauf, auf den Blauen Engel für salzfreie Streumittel zu achten.

Jemand geht auf einem geräumten Bürgersteig durch den gefallenen Schnee
Auf vielen Bürgersteigen wird es wieder glatt – deshalb muss gestreut werden. (Symbolbild) © Christopher Neundorf/Imago

Granulat oder Sand als Streumittel bei Eis und Schnee

Vor rutschigen Bürgersteigen schützt einem Bericht von NDR Info zufolge Lavagranulat aus dem Baumarkt am besten. „Die Körner für circa 35 Cent pro Kilogramm sind abgerundet, sodass sie weder Hundepfoten verletzten noch Fahrradreifen aufschlitzen“, heißt es in dem Online-Beitrag. Für den gleichen Preis gebe es Kalkgranulat. „Das ist härter und hat schärfere Kanten. Deswegen besteht die Gefahr, es unter den Schuhsohlen ins Haus zu tragen, wo es empfindliche Böden beschädigen kann.“ Günstiger und ebenfalls wirksam sei „Sand für 13 Cent pro Liter“. Er dürfe aber nicht zu feinkörnig sein. Und nach dem Winter muss man den Sand wieder mühsam zusammenkehren. Lavastreu könne man dagegen mühelos in die Grünflächen fegen. Es verbessere sogar die Bodenqualität, schildert der Sender. Nicht anerkannt seien in einigen Städten und Gemeinden als Streumittel Asche und Holzspäne.

Schneeschippen vor der Haustür bei Neuschnee

Ansonsten bleibt noch das Schneeschippen, was bei Neuschnee sinnvoll ist. Wer es sportlich nimmt, kann bei der Bewegung mit dem Schneeschieber an der frischen Luft noch ein paar Kalorien verbrennen.

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Wer muss Gehwege vom Schnee befreien?

Immobilieneigentümer können die Räum- und Streupflicht ihrerseits gegebenenfalls weiterdelegieren. Sprich, sie wirksam auf Dritte übertragen, wie die Deutsche Presse-Agentur schildert – etwa durch eine Klausel im Mietvertrag auf die Mieter oder durch Fremdvergabe auf einen professionellen Räumdienst.

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